Sonstige Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien
Artikel
125 relevante Artikel zu diesem Rechtsgebiet
Mietrecht: Mangel der Mietsache – Wer Beseitigung der Mängel verweigert, darf nicht mehr mindern
19.07.2019
Weigert sich der Mieter, die Beseitigung von Mängeln durch den Vermieter, dessen Mitarbeiter oder von diesem beauftragte Handwerker zu dulden, hat das weitreichende Folgen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Mietrecht Berlin
Immobilienrecht: Immobilienkauf – Was Sie beim Kauf einer vermieteten Immobilie beachten müssen
08.08.2019
In Zeiten von Dauerniedrigzinsen sind Immobilien oft eine begehrte Form der Geldanlage. Wer eine vermietete Immobilie kauft, denkt in erster Linie an die Finanzierung und die steuerlichen Aspekte. Verkäufer und Käufer übersehen aber leicht wichtige Besonderheiten – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Immobilienrecht Berlin
Verkehrssicherungspflicht: Zimmertüren dürfen Glasausschnitte ohne Sicherheitsglas haben
12.04.2007
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Nutzungsumfang: Das Garagendach als Dachterrasse
23.07.2014
Ein Mietvertrag umfasst gewöhnlich nicht die Nutzung des Garagendachs als Terrasse.
Mietvertrag: Schadenersatz für in der Wohnung zerstörte Kunstwerke
29.10.2016
Für diesen Anspruch gilt ebenfalls die kurze Verjährungsfrist, denn ein auf dem Mietvertrag beruhende Anspruch des Dritten kann nicht weiter gehen als Ansprüche des Mieters.