Sonstige Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien

Artikel

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Mietrecht: Mangel der Mietsache – Wer Beseitigung der Mängel verweigert, darf nicht mehr mindern

19.07.2019

Weigert sich der Mieter, die Beseitigung von Mängeln durch den Vermieter, dessen Mitarbeiter oder von diesem beauftragte Handwerker zu dulden, hat das weitreichende Folgen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Mietrecht Berlin

Immobilienrecht: Immobilienkauf – Was Sie beim Kauf einer vermieteten Immobilie beachten müssen

08.08.2019

In Zeiten von Dauerniedrigzinsen sind Immobilien oft eine begehrte Form der Geldanlage. Wer eine vermietete Immobilie kauft, denkt in erster Linie an die Finanzierung und die steuerlichen Aspekte. Verkäufer und Käufer übersehen aber leicht wichtige Besonderheiten – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Immobilienrecht Berlin

Mietvertrag: Schadenersatz für in der Wohnung zerstörte Kunstwerke

29.10.2016

Für diesen Anspruch gilt ebenfalls die kurze Verjährungsfrist, denn ein auf dem Mietvertrag beruhende Anspruch des Dritten kann nicht weiter gehen als Ansprüche des Mieters.