Gewerbemietvertrag: Keine Mietzahlungspflicht bei Vermieterrenovierung vor Ablauf des Vertrags
published on 30/10/2011 22:25
Gewerbemietvertrag: Keine Mietzahlungspflicht bei Vermieterrenovierung vor Ablauf des Vertrags

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Ist ein Mietvertrag über Gewerberäume wirksam gekündigt und renoviert der Vermieter nach dem Auszug des Mieters aber vor Beendigung des Mietverhältnisses die Mieträume, ist die Miete trotz des Auszugs des Mieters während der Dauer der Renovierung auf Null reduziert.
So entschied das Kammergericht (KG) in einem entsprechenden Fall. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Mieter während der Zeit der Renovierung die Räume nicht habe nutzen können. Ein vertragsmäßiger Gebrauch sei ihm also gar nicht möglich gewesen. Es sei unerheblich, dass der Mieter zu diesem Zeitpunkt bereits aus den Räumen ausgezogen sei. Auf eine subjektive Beeinträchtigung des Mieters komme es dabei nämlich nicht an (KG, 8 U 187/10).
So entschied das Kammergericht (KG) in einem entsprechenden Fall. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Mieter während der Zeit der Renovierung die Räume nicht habe nutzen können. Ein vertragsmäßiger Gebrauch sei ihm also gar nicht möglich gewesen. Es sei unerheblich, dass der Mieter zu diesem Zeitpunkt bereits aus den Räumen ausgezogen sei. Auf eine subjektive Beeinträchtigung des Mieters komme es dabei nämlich nicht an (KG, 8 U 187/10).
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11/12/2014 09:56
Ein Pfandgläubiger, der Nutzungen aus dem Pfand zieht, ohne durch ein Nutzungspfand hierzu berechtigt zu sein, hat das daraus Erlangte an den Pfandschuldner herauszugeben.
SubjectsGewerberaummietrecht
19/04/2012 12:09
es reicht aus, wenn die Kündigung dem vertretungsberechtigten Gesellschafter zugeht-BGH vom 23.11.11-Az:XII ZR 210/09
SubjectsGewerberaummietrecht
01/10/2015 11:58
Es ist keine zusicherungsfähige Eigenschaft der Mietsache, ob ein Restaurant durch Gäste einer Veranstaltungshalle frequentiert wird.
SubjectsGewerberaummietrecht
14/05/2014 10:43
Die Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen durch AGB sind nur unwirksam, wenn Reparaturmaßnahmen unabhängig vom tatsächlichen Zustand des Mietobjekts fällig würden.
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