Gewerberäume: Fristenplan zur Schönheitsreparatur im Mietvertrag unterliegt AGB-Kontrolle

bei uns veröffentlicht am29.06.2007

Autoren

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Rechtsberatung zum Mietrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Die Rechtsprechung zum Fristenplan bei Schönheitsreparaturen gilt auch für das Gewerberaummietrecht.

Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hin. Die Richter entschieden, dass in dem betreffenden Fall die Mieterin entgegen der Klausel im Mietvertrag nicht zur Renovierung der Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet sei. Die entsprechende Klausel sei unwirksam. Diese Fälligkeitsregelung benachteilige die Mieterin unangemessen. So sei sie nach der Regelung bei Beendigung des Mietverhältnisses stets zur Renovierung verpflichtet, selbst wenn die vertraglichen Fristen zur Renovierung noch nicht abgelaufen seien und ein Renovierungsbedarf noch nicht bestehe. Dies entspreche nicht dem gesetzlichen Leitbild der Erhaltungspflicht des Vermieters. Es führe vielmehr zu einer zusätzlichen Verschärfung zulasten der Mieterin. Die Unwirksamkeit einer solchen Regelung gelte nicht nur für die Wohnraummiete, sondern auch für den Bereich der Geschäftsraummiete (OLG Düsseldorf, I-24 U 113/06).

 

 

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Gewerberaummietrecht

Gewerberaummietrecht: Zum Fehlen der Nutzungsberechtigung an einem Pfand

11.12.2014

Ein Pfandgläubiger, der Nutzungen aus dem Pfand zieht, ohne durch ein Nutzungspfand hierzu berechtigt zu sein, hat das daraus Erlangte an den Pfandschuldner herauszugeben.

Gewerberaummietrecht: Kündigung eines Mietvertrags gegenüber einer GbR

19.04.2012

es reicht aus, wenn die Kündigung dem vertretungsberechtigten Gesellschafter zugeht-BGH vom 23.11.11-Az:XII ZR 210/09

Gewerberaummiete: Ausbleibende Restaurantgäste kein Mangel der Mietsache

01.10.2015

Es ist keine zusicherungsfähige Eigenschaft der Mietsache, ob ein Restaurant durch Gäste einer Veranstaltungshalle frequentiert wird.

Gewerberaummietrecht: Zum „Summierungseffekt“ bei AGB-Klauseln

14.05.2014

Die Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen durch AGB sind nur unwirksam, wenn Reparaturmaßnahmen unabhängig vom tatsächlichen Zustand des Mietobjekts fällig würden.

Gewerberaummiete: Bei einer Sortimentsbindung kann der Konkurrenzschutz nicht ausgeschlossen werden

23.07.2015

Gegen einen formularmäßigen Ausschluss des Konkurrenzschutzes auch in Verbindung mit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Betriebspflicht bestehen grundsätzlich keine Bedenken.