Grauer Kapitalmarkt
Der Begriff des Grauen Kapitalmarktes ist gesetzlich nicht definiert.
Darunter werden einerseits alle die Kapitalanlagen zusammengefasst, die nicht gesetzlich reguliert sind und teilweise mit hoher krimineller Energie vertrieben werden (z.B. Handel mit wertlosen Bankgarantien, Depositendarlehen, Handel mit überteuerten Diamanten).
Unter den Begriff des Grauen Kapitalmarktes werden aber auch die Anlageformen zusammengefasst, die zwar ganz oder teilweise reguliert sind, aber dennoch durch eine Unseriosität des Anbieters auffallen (z.B. Termingeschäfte, die wegen der hohen Gebühren von vornherein unrentabel sind).
Schließlich gehören zum Grauen Kapitalmarkt auch Anlageformen in Form von Beteiligungen an Publikumsgesellschaften, Anteile an geschlossenen Immobilien-, Film- oder Schiffsfonds, Bauherren- und Erwerbermodelle usw. Diese Anlageformen werden häufig im Strukturvertrieb durch einen rein im Provisionsinteresse handelnden Vermittler, oft in Haustürsituationen und oft auch ohne eine ausreichende Beratung angeboten und vertrieben.
Darunter werden einerseits alle die Kapitalanlagen zusammengefasst, die nicht gesetzlich reguliert sind und teilweise mit hoher krimineller Energie vertrieben werden (z.B. Handel mit wertlosen Bankgarantien, Depositendarlehen, Handel mit überteuerten Diamanten).
Unter den Begriff des Grauen Kapitalmarktes werden aber auch die Anlageformen zusammengefasst, die zwar ganz oder teilweise reguliert sind, aber dennoch durch eine Unseriosität des Anbieters auffallen (z.B. Termingeschäfte, die wegen der hohen Gebühren von vornherein unrentabel sind).
Schließlich gehören zum Grauen Kapitalmarkt auch Anlageformen in Form von Beteiligungen an Publikumsgesellschaften, Anteile an geschlossenen Immobilien-, Film- oder Schiffsfonds, Bauherren- und Erwerbermodelle usw. Diese Anlageformen werden häufig im Strukturvertrieb durch einen rein im Provisionsinteresse handelnden Vermittler, oft in Haustürsituationen und oft auch ohne eine ausreichende Beratung angeboten und vertrieben.
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
Artikel zu Anlegerrecht
MWB Vermögensverwaltung GmbH
01.04.2011
Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Aufina Holding AG
16.05.2010
Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Archiv
27.01.2009
ältere Artikel - Rechtsberatung zum Anlegerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Care Life Investment Trust II AG & Co. KG und Care Life Services AG
01.04.2011
Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
K1 Global Limited und K1 Invest Limited
01.04.2011
Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB