Grauer Kapitalmarkt

bei uns veröffentlicht am18.02.2010

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Der Begriff des Grauen Kapitalmarktes ist gesetzlich nicht definiert.

Darunter werden einerseits alle die Kapitalanlagen zusammengefasst, die nicht gesetzlich reguliert sind und teilweise mit hoher krimineller Energie vertrieben werden (z.B. Handel mit wertlosen Bankgarantien, Depositendarlehen, Handel mit überteuerten Diamanten).

Unter den Begriff des Grauen Kapitalmarktes werden aber auch die Anlageformen zusammengefasst, die zwar ganz oder teilweise reguliert sind, aber dennoch durch eine Unseriosität des Anbieters auffallen (z.B. Termingeschäfte, die wegen der hohen Gebühren von vornherein unrentabel sind).

Schließlich gehören zum Grauen Kapitalmarkt auch Anlageformen in Form von Beteiligungen an Publikumsgesellschaften, Anteile an geschlossenen Immobilien-, Film- oder Schiffsfonds, Bauherren- und Erwerbermodelle usw. Diese Anlageformen werden häufig im Strukturvertrieb durch einen rein im Provisionsinteresse handelnden Vermittler, oft in Haustürsituationen und oft auch ohne eine ausreichende Beratung angeboten und vertrieben.


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