Hofnutzung: Ohne vertragliche Regelung kann Nutzungsgestattung frei widerrufen werden
Wurde zur Nutzung einer Fläche keine vertragliche Regelung getroffen, so ist die Gestattung frei widerruflich. Dabei ist unerheblich, ob die Nutzung ausdrücklich oder stillschweigend durch bloße Duldung erteilt wurde.
Mit dieser Entscheidung gab das Kammergericht (KG) einem Vermieter recht. Dieser hatte von einem Mieter die Räumung der bisher von ihm allein genutzten Hoffläche gefordert. Der Hof sollte umgestaltet und für alle Mieter zugänglich gemacht werden.
Die Richter machten dabei deutlich, dass dem Widerruf der Nutzung nicht der Grundsatz von Treu und Glauben entgegenstehe. So habe das Interesse des Vermieters, die Hoffläche allen Mietern zur Verfügung zu stellen, vor dem Alleinnutzungsinteresse des Mieters Vorrang. Der Mieter könne sich nicht auf ein Gewohnheitsrecht berufen (KG, 8 U 83/06).
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