Institutionalisiertes Zusammenwirken: DKB zu Schadensersatz verurteilt

bei uns veröffentlicht am07.03.2010

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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Mit Urteil vom 29.01.2010 wurde die DKB Deutsche Kreditbank AG vom Landgericht Berlin (Az.:  38 O 264/09) zum Schadenersatz an Käufer einer Eigentumswohnung in Berlin Mariendorf verurteilt.

Die Kläger hatten das Objekt über die Vertriebsgesellschaft R&R First Concept erworben, der Kaufpreis wurde über die DKB finanziert. Die Käufer wurden von der Vertriebsgesellschaft (R&R First Concept) falsch über die finanziellen und steuerlichen Auswirkungen des Erwerbs beraten. Nach den Feststellungen des Gerichts wurde den Klägern ein offensichtlich unrichtiges Berechnungsbeispiel über die monatlichen Zahlungsverpflichtungen vorgelegt, denn darin fehlte die monatlich an die Bank zu zahlende Tilgung für das Darlehen.

Über die Rechtsfigur des institutionalisierten Zusammenwirkens kann nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes der den Erwerb einer Eigentumswohnung finanzierenden Bank ein Verschulden des Vertriebs oder des Verkäufers zugerechnet werden. Voraussetzung für das Vorliegen eines institutionalisierten Zusammenwirkens ist:
  • Ständige Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Verkäufer / Initiator / Vertrieb
  • Anbieten der Finanzierung durch den Vermittler
  • Evidente Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers / Initiators / Vermittlers
Das Gericht stellte im zugrunde liegenden Fall fest, dass die DKB institutionalisiert mit der Vertriebsgesellschaft (R&R First Concept) zusammengearbeitet habe. Da die DKB mehrere Wohnungen im gleichen Objekt finanziert habe, sei zu vermuten, dass sie von der arglistigen Täuschung der Kunden gewusst habe. Diese Vermutung habe sie nicht widerlegt. Die Bank muss alle gezahlten Raten an den Darlehensnehmer zurückzahlen und ihn von weiteren Zahlungen freistellen.

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