Investmentrecht
Das Investmentrecht ist ein relativ junges Rechtsgebiet und im Kontext des Bank- und Kapitalmarktrechts zu sehen. Im Grundsatz geht es hierbei um die gemeinschaftliche Anlage von Kapital in mehr oder weniger stark regulierte Anlagevehikel (Fonds). Neben dem Investmentaufsichtsrecht, das den Fokus auf die Anbieterseite legt, sind gerade auch rechtliche Fragestellungen der Investorensphäre zu berücksichtigen.
Wichtigste Rechtsquelle des Investmentaufsichtsrechts ist das Investmentgesetz (InvG), das voraussichtlich im Juli 2013 durch ein wesentlich umfassenderes Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) abgelöst wird. Geregelt werden darin all jene Anlageprodukte, die in Deutschland als Investmentfonds qualifizieren, sowie deren Verwaltung, Verwahrung und Vertrieb.
Auf der Investorenseite sind die Anforderungen je nach Art des Investors sehr unterschiedlich. Während etwa bei Versicherung spezifische versicherungsaufsichtsrechtliche Regularien relevant sind, rücken bei prinzipiell unregulierten Investoren, wie z.B. Stiftungen oder Vereinen, meist allgemeine zivil- und steuerrechtliche Fragestellungen in den Vordergrund.
Wichtigste Rechtsquelle des Investmentaufsichtsrechts ist das Investmentgesetz (InvG), das voraussichtlich im Juli 2013 durch ein wesentlich umfassenderes Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) abgelöst wird. Geregelt werden darin all jene Anlageprodukte, die in Deutschland als Investmentfonds qualifizieren, sowie deren Verwaltung, Verwahrung und Vertrieb.
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