IT-Recht & Urheberrecht: Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse
published on 09/07/2015 10:52
IT-Recht & Urheberrecht: Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse


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In einem der Verfahren hatte die minderjährige Tochter der Beklagten die Rechtsverletzungen zugegeben. Das Gericht entschied, dass die Beklagte für den durch die Verletzungshandlung ihrer damals minderjährigen Tochter verursachten Schaden gemäß § 832 Abs. 1 Satz 1 BGB verantwortlich ist, weil diese nicht nachweisen konnte, dass die Tochter über die Rechtswidrigkeit der Teilnahme an einer Tauschbörse belehrt worden war. Das Gericht lies es nicht ausreichen, dass die Beklagte für ihre Kinder allgemeine Regeln zu einem "ordentlichen Verhalten" aufgestellt hatte.
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1 Gesetze
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(1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person

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01/12/2022 14:30
"Facebook-Konten im Hackerforum für jeden öffentlich zugänglich!"
Diese Nachricht schockierte im letzten Jahr Millionen Facebook-Nutzer. Nun hat ein deutsches Gericht zu Gunsten eines Betroffenen geurteilt und sprach diesen 1000 Euro immateriellen Schadensersatz zu. Möglich ist das auf Grundlage von Art. 82 DGSVO, der einen Schadensersatzanspruch im Falle der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten normiert.
Neues Urteil:
Das Landgericht Paderborn hat mit Urteil vom 13.12.2022 entschieden, dass Facebook 500 Euro an einem, vom Datenleck betroffenen Facebook-Nutzer zahlen muss. Es ist bereits das zweite deutsche Gericht, dass Facebook zur Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes wegen Verstoßes gegen die DSGVO verurteilt hat.
Weitere Urteile werden erwartet!
Sollten Sie ein Facebook-Konto seit 2021 oder länger besitzen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass auch Sie Opfer des Datenlecks geworden sind. In diesem Fall steht Ihnen ein Schadensersatz zu.
Nehmen Sie Kontakt zu Streifler&Kollegen auf und lassen Sie sich fachkundig beraten.
SubjectsDatenschutzrecht
13/06/2018 13:22
Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Seite verantwortlich – BSP Rechtsnanwälte – Anwalt für Internetrecht Berlin
SubjectsDatenschutzrecht
23/12/2011 09:11
§ 13 I TMG schützt allein überindividuelle Belange, nicht aber Interessen einzelner Wettbewerber - KG vom 29.04.11 - Az: 5 W 88/11
SubjectsDatenschutzrecht
09/07/2015 10:42
Der Bundesgerichtshof (BGH) äußert sich zur unzulässigen Datenerhebung bei Minderjährigen.
SubjectsDatenschutzrecht
Artikel zu Datenschutzrecht
Annotations
(1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.
(2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt.