Kapitalmarktrecht: Futura Finanz AG zu Schadensersatz verurteilt

AoLs
Authors
Mit seinem am 27.07.2006 verkündeten Urteil wies das OLG Stuttgart die Berufung der gemeinsam mit der Frankonia AG verklagten Futura Finanz zurück und bestätigte damit das Ausgangsurteil des LG Heilbronn.
Die Futura Finanz AG organisierte für die Frankonia AG den Vertrieb ihrer Anlageprodukte. Diese vertrieb insbesondere stille atypische Gesellschaftsbeteiligungen. Diese Beteiligungen bergen bestimmte Risiken, wie etwa den Totalverlust bzw. die Nachschusspflicht des Anlegers in sich. Dennoch wurde den Anlegern von den Vermittlern der Futura Finanz AG die Beteiligungen an der Frankonia AG als sichere Kapitalanlagen vorgestellt. Die Vermittler selber wiesen auf entsprechende Schulungen der Futura Finanz AG hin. Bei diesen sei von einem Totalverlust- oder gar Nachschussrisiko keine Rede gewesen.
Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass die Vermittler nicht auf diese Risiken hingewiesen hatten und dass dies der Futura Finanz AG aufgrund ihrer mangelhaften Schulungen zuzurechnen sei.
Bemerkenswert ist, dass die klagende Anlegerin sich kein Mitverschulden entgegenhalten lassen musste. Sie durfte sich auf die Erfahrungen und Risikobewertungen des Vermittlers verlassen. Dass in den Prospekten und den Zeichnungsscheinen der Frankonia anders lautende Hinweise enthalten waren, war nach Ansicht des Gerichts ohne Belang. Aufgrund der Darstellung der Vertriebsmitarbeiter der Futura Finanz AG durfte die Klägerin darauf vertrauen, dass im Prospekt nichts Gegenteiliges stünde.
Gerne beraten wir Sie zum Thema „Frankonia/ Deltoton bzw. Futura Finanz“.

moreResultsText