Kapitalmarktrecht: Schließung des LBB Stratego Grund Mischfonds
published on 27/08/2012 09:16
Kapitalmarktrecht: Schließung des LBB Stratego Grund Mischfonds
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Seit März 2012 ist der Mischfonds LBB Stratego Grund geschlossen. Ein baldiges Ende der Schließung ist nicht absehbar.
Der Mischfonds LBB Stratego Grund setzte am 30.03.2012 die Anteilsrücknahme für unbestimmte Zeit aus. Grund der Schließung sind Probleme der offenen Immobilienfonds, in die der Mischfonds investierte. Da die Krise der offenen Immobilienfonds noch nicht überstanden ist, steht in den Sternen, ob die Anleger des LBB Stratego Grund auf eine baldige Wiedereröffnung der Fonds hoffen können. Ungeachtet dessen erhielten die Anleger kürzlich eine Ausschüttung.
Der von der Sparkasse Berlin vertriebene LBB Stratego Grund (Wertpapierkennnummer: A0ERSF) wurde im Jahr 2005 gestartet und investiert schwerpunktmäßig in 15 offene Immobilienfonds. Allerdings haben etliche dieser Zielfonds mit schweren Problemen zu kämpfen, was sich auch auf den LBB Stratego Grund auswirkt. So wurden die Zielfonds Morgan Stanley P2 Value, TMW Weltfonds, KanAm Grundinvest und seit neuestem auch der SEB Immoinvest von der endgültigen Auflösung ereilt und werden in den kommenden
Jahren abgewickelt. Beim Zielfonds KanAm SPEZIAL Grundinvest wurde die Schließung um weitere 9 Monate verlängert. In Zahlen ausgedrückt war am 30.04.2012 bei 52,55 % der Zielfonds des LBB Stratego Grund keine Anteilsrückgabe möglich.
Doch auch im Fall einer Wiedereröffnung des LBB Stratego Grund müssen sich die Anleger auf grundlegende Veränderungen einstellen. So wird ab dem 01.01.2013 die Anteilsrücknahme nur noch bedingt und nicht mehr jederzeit möglich sein. So können Anleger ab nächstem Jahr pro Kalenderhalbjahr nur noch Anteile im Wert von 30.000 Euro zurückgeben. Auch wird eine Mindesthalte- und Kündigungsfrist für die Anteile eingeführt. Die Fondsgesellschaft LBB Invest kündigte dies in einer Anlegerinformation vom
12.04.2012 an.
Für Anleger stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob sie Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank geltend machen können. Solche könnten unter anderem dann bestehen, wenn mit einer täglichen Verfügbarkeit des Geldes geworben wurde und nicht auf das Risiko der Schließung der Fonds hingewiesen wurde. Das Schließungsrisiko war auch nicht fernliegend, da die Krise der offenen Immobilienfonds bereits im Jahr 2004 begann. Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung könnten sich auch daraus ergeben, dass die Anlage als risikolos und wertbeständig angepriesen worden ist.
In jedem Fall ist zu beachten, dass Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bei einem Erwerb der Anteile vor dem 05.08.2009 innerhalb von 3 Jahren nach dem Erwerb der Anteile verjähren, so dass in vielen Fällen schnell gehandelt werden sollte.
Der Mischfonds LBB Stratego Grund setzte am 30.03.2012 die Anteilsrücknahme für unbestimmte Zeit aus. Grund der Schließung sind Probleme der offenen Immobilienfonds, in die der Mischfonds investierte. Da die Krise der offenen Immobilienfonds noch nicht überstanden ist, steht in den Sternen, ob die Anleger des LBB Stratego Grund auf eine baldige Wiedereröffnung der Fonds hoffen können. Ungeachtet dessen erhielten die Anleger kürzlich eine Ausschüttung.
Der von der Sparkasse Berlin vertriebene LBB Stratego Grund (Wertpapierkennnummer: A0ERSF) wurde im Jahr 2005 gestartet und investiert schwerpunktmäßig in 15 offene Immobilienfonds. Allerdings haben etliche dieser Zielfonds mit schweren Problemen zu kämpfen, was sich auch auf den LBB Stratego Grund auswirkt. So wurden die Zielfonds Morgan Stanley P2 Value, TMW Weltfonds, KanAm Grundinvest und seit neuestem auch der SEB Immoinvest von der endgültigen Auflösung ereilt und werden in den kommenden
Jahren abgewickelt. Beim Zielfonds KanAm SPEZIAL Grundinvest wurde die Schließung um weitere 9 Monate verlängert. In Zahlen ausgedrückt war am 30.04.2012 bei 52,55 % der Zielfonds des LBB Stratego Grund keine Anteilsrückgabe möglich.
Doch auch im Fall einer Wiedereröffnung des LBB Stratego Grund müssen sich die Anleger auf grundlegende Veränderungen einstellen. So wird ab dem 01.01.2013 die Anteilsrücknahme nur noch bedingt und nicht mehr jederzeit möglich sein. So können Anleger ab nächstem Jahr pro Kalenderhalbjahr nur noch Anteile im Wert von 30.000 Euro zurückgeben. Auch wird eine Mindesthalte- und Kündigungsfrist für die Anteile eingeführt. Die Fondsgesellschaft LBB Invest kündigte dies in einer Anlegerinformation vom
12.04.2012 an.
Für Anleger stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob sie Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank geltend machen können. Solche könnten unter anderem dann bestehen, wenn mit einer täglichen Verfügbarkeit des Geldes geworben wurde und nicht auf das Risiko der Schließung der Fonds hingewiesen wurde. Das Schließungsrisiko war auch nicht fernliegend, da die Krise der offenen Immobilienfonds bereits im Jahr 2004 begann. Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung könnten sich auch daraus ergeben, dass die Anlage als risikolos und wertbeständig angepriesen worden ist.
In jedem Fall ist zu beachten, dass Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bei einem Erwerb der Anteile vor dem 05.08.2009 innerhalb von 3 Jahren nach dem Erwerb der Anteile verjähren, so dass in vielen Fällen schnell gehandelt werden sollte.
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