Arbeitsrecht: Leih-Arbeitnehmer muss vor Stamm-Arbeitnehmer entlassen werden
So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin auf die entsprechende Klage eines fest beschäftigten Arbeitnehmers. Die Richter betonten dabei, dass ein zur Krankheitsvertretung beschäftigter Leih-Arbeitnehmer gleichwohl auf einem Dauerarbeitsplatz eingesetzt werde, wenn der Vertretungsbedarf ständig und ununterbrochen anfalle und der Arbeitgeber hierfür im Tätigkeitsbereich der zu kündigenden Stammarbeitskraft dauerhaft Personal beschäftige. Ein solcher - geeigneter - Arbeitsplatz stehe dem Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung eines Stamm-Arbeitnehmers entgegen (LAG Berlin-Brandenburg, 12 Sa 2468/08).
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