Arbeitsrecht: Verstoß gegen betriebliches Rauchverbot kann zur Kündigung berechtigen

published on 29.04.2009 10:12
Arbeitsrecht: Verstoß gegen betriebliches Rauchverbot kann zur Kündigung berechtigen
Gesetze
Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Author’s summary by Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht

Verstößt ein Arbeitnehmer mehrfach gegen das betriebliche Rauchverbot, kann eine fristgerechte Kündigung wirksam sein - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin 

Diese Entscheidung traf das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln im Fall eines Arbeitnehmers, der in der Lebensmittelproduktion beschäftigt war. Im Lager galt zum Schutz der Lebensmittel und aus Brandschutzgründen ein Rauchverbot. Als der Arbeitnehmer vom Geschäftsführer rauchend dort angetroffen wurde, erhielt er eine Abmahnung. Weniger als drei Monate danach rauchte der Arbeitnehmer erneut im Lager. Daraufhin wurde ihm fristgerecht gekündigt. Zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat wurde jedoch vereinbart, dass wegen des Alters und der langen Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers die Kündigung zurückgenommen werden sollte, wenn dieser innerhalb der Kündigungsfrist nicht mehr gegen die Betriebsordnung verstoße. Weil kein neuer Verstoß festgestellt wurde, wurde das Arbeitsverhältnis über den Kündigungstermin fortgesetzt. Wenige Monate später wurde der Arbeitnehmer jedoch wieder beim Rauchen im Lager erwischt. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin erneut fristgerecht. Die Kündigungsschutzklage gegen diese Kündigung blieb in allen Instanzen erfolglos (LAG Köln, 4 Sa 590/08).

 

Show what you know!
1 Gesetze

{{count_recursive}} Gesetze werden in diesem Text zitiert

Lastenausgleichsgesetz - LAG
95 Artikel zu passenden Rechtsgebieten

moreResultsText

26.02.2018 10:10

Die frühere Tätigkeit als inoffizieller Informant für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) ist nicht in jedem Fall ein Kündigungsgrund – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
09.11.2012 11:59

Weiterbeschäftigungsmöglichkeit setzt freien Arbeitsplatz voraus, für den der Arbeitnehmer die erforderlichen Qualifikationen hat-LAG Hessen, 19 Sa 1342/11
17.10.2014 11:57

Überschreitet die in der Satzung eines Arbeitgeberverbandes bestimmte Kündigungsfrist die im Hinblick auf Art. 9 III GG zulässige Dauer, bleibt die Regelung in dem vereinbaren Umfang aufrechterhalten.
05.11.2015 13:32

Eine lang andauernde krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit in der unmittelbaren Vergangenheit stellt ein gewisses Indiz für die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit in der Zukunft dar.
Artikel zu Ordentliche Kündigung