Mietmangel: Vermieter haftet für Zugangsmöglichkeit zum Mietobjekt

bei uns veröffentlicht am07.03.2008

Autoren

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Rechtsberatung zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Wird der Zugang zu einem Ladenlokal durch eine Baustelle behindert, ist dies ein Mangel der Mietsache.

So entschied das Kammergericht (KG) in Berlin. Die Richterin machte dabei deutlich, dass dies auch gelte, wenn der Vermieter die Baumaßnahmen nicht beeinflussen könne. In dem betreffenden Fall habe der Mieter daher die Miete mindern können, weil wegen einer Sperrung des Zugangsbereichs infolge des U-Bahnbaus das Ladenlokal nicht betreten werden konnte (KG, 8 U 194/06).
 


 

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Mietminderung wegen Mängeln

Mietrecht: Keine Minderung bei Küchendiebstahl

25.04.2017

Wird eine vereinbarungsgemäß im Keller der Mietwohnung eingelagerte Einbauküche des Vermieters gestohlen, darf der Mieter nicht die Miete mindern.

Mietmangel: Bei Neuentstehen nach Mangelbeseitigung muss neu gerügt werden

04.12.2012

ansonsten kann der Anspruch auf Schadensersatz verloren gehen-AG München vom 08.11.11-Az:431 C 20886/11

Mietmangel: Wellen im Teppich können zur Mietminderung berechtigen

26.08.2014

Der schlechte Zustand eines Teppichbodens kann eine Mietminderung begründen, wenn er Wellen schlägt und aufgrund dessen eine Stolpergefahr für die Wohnungsnutzer besteht.

Mietminderung: Tritt- und Luftschallschutz bei Estricharbeiten des Vermieters

24.07.2013

Manglfreiheit hängt von den zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Normen ab.