Mietmangel: Vermieter haftet für Zugangsmöglichkeit zum Mietobjekt

published on 07/03/2008 11:21
Mietmangel: Vermieter haftet für Zugangsmöglichkeit zum Mietobjekt
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Author’s summary by für Familien- und Erbrecht

Rechtsberatung zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Wird der Zugang zu einem Ladenlokal durch eine Baustelle behindert, ist dies ein Mangel der Mietsache.

So entschied das Kammergericht (KG) in Berlin. Die Richterin machte dabei deutlich, dass dies auch gelte, wenn der Vermieter die Baumaßnahmen nicht beeinflussen könne. In dem betreffenden Fall habe der Mieter daher die Miete mindern können, weil wegen einer Sperrung des Zugangsbereichs infolge des U-Bahnbaus das Ladenlokal nicht betreten werden konnte (KG, 8 U 194/06).
 


 

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25/04/2017 10:58

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ansonsten kann der Anspruch auf Schadensersatz verloren gehen-AG München vom 08.11.11-Az:431 C 20886/11
26/08/2014 10:55

Der schlechte Zustand eines Teppichbodens kann eine Mietminderung begründen, wenn er Wellen schlägt und aufgrund dessen eine Stolpergefahr für die Wohnungsnutzer besteht.
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