Nutzungsentschädigung: Ist bei der Berechnung die vereinbarte oder niedrigere ortsübliche Miete heranzuziehen?
published on 27/09/2007 12:17
Nutzungsentschädigung: Ist bei der Berechnung die vereinbarte oder niedrigere ortsübliche Miete heranzuziehen?
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Gibt der Mieter die Mietsache nach Ablauf des Mietverhältnisses nicht zurück, kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung eine Entschädigung verlangen. Bei der Berechnung dieser Entschädigung kann er zwischen der vereinbarten Miete oder der ortsüblichen Miete entscheiden.
Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat nun entschieden, dass dabei unerheblich ist, wenn die ortsübliche Miete unterhalb der vereinbarten Miete liegt. Der Vermieter könne in diesem Fall gleichwohl die vereinbarte Miete als Entschädigung beanspruchen (OLG Brandenburg, 3 U 8/07).
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28/07/2010 16:58
Rechtsanwalt für Mietrecht - Immobilienrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
29/12/2014 16:23
Etwas anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart ist.
27/11/2015 10:11
Der Mieter darf am Balkon seiner Mietwohnung eine Lichterkette anbringen. Das ist vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst.
17/04/2012 09:30
Baukostenzuschuss setzt voraus, dass Mieter vor Durchführung der Instandsetzung Beiträge zur Instandsetzung erbracht hat-BGH vom 15.02.12-Az:VIII ZR 166/10
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