Offene Immobilienfonds: Degi Europa, Kanam US-Grundinvest und Morgan Stanley P2 Value werden aufgelöst

bei uns veröffentlicht am16.12.2010

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Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsanwalt für Bankrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Drei offene Immobilienfonds, nämlich der Degi Europa, Kanam US-Grundinvest und Morgan Stanley P2 Value werden nun aufgelöst. Die Fonds verkaufen ab sofort alle noch vorhandenen Immobilien und zahlen aus den Erlösen die Anleger aus. Alle drei Fonds waren bereits zuvor zwei Jahre lang geschlossen, weil die finanziellen Mittel der Fonds nicht ausgereicht haben, um die Anleger auszuzahlen und die Anteile zurückzunehmen. Nach der aktuellen gesetzlichen Regelung ist eine längere Schließung der Fonds nicht möglich. In welcher Höhe die Anleger im Zuge der Auflösung die Einlagen zurückbekommen ist offen.


Für Anleger stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob sie Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank geltend machen können. Solche könnten unter anderem dann bestehen, wenn mit einer täglichen Verfügbarkeit des Geldes geworben wurde und nicht auf das Risiko der Schließung der Fonds hingewiesen wurde. Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung könnten sich auch daraus ergeben, dass die Anlage als risikolos und wertbeständig angepriesen worden ist.

In jedem Fall ist zu beachten, dass Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung innerhalb von 3 Jahren nach dem Erwerb der Anteile verjähren, so dass in vielen Fällen schnell gehandelt werden sollte.



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