Ombudsmann der privaten Banken hat Anleger Schadensersatzansprüche zugesprochen
published on 11/11/2010 14:32
Ombudsmann der privaten Banken hat Anleger Schadensersatzansprüche zugesprochen

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Ombudsmann der privaten Banken hat einem Anleger gegen die Commerzbank Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung beim Erwerb von Anteilen am offenen Immobilienfonds DEGI International zugesprochen
In einem von unserer Kanzlei beim Ombudsmann der privaten Banken geführten Beschwerdeverfahren gegen die Commerzbank hat der Ombudsmann zu Gunsten des von uns vertretenen Anlegers auf Schadensersatzansprüche erkannt, die gerichtet sind auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückübertragung der Anteile.
Der Anleger hatte im März 2007 Anteile an dem offenen Immobilienfonds DEGI International gekauft. Dabei hatte er im Anlagegespräch gegenüber dem Berater ausdrücklich mitgeteilt, das er Geld kurzfristig anlegen möchte und nach 12 Monaten wieder frei über das Geld verfügen wollte. Das Kapital sollte der Aufbesserung der Alterseinkünfte des Anlegers dienen. Er wurde weder über ein Kapitalverlustrisiko aufgeklärt, noch wurde er über das Risiko der Aussetzung der Rücknahme der Anteile und der Fondsschließung aufgeklärt.
Der Ombudsmann sah darin eine fehlerhafte Anlageberatung, die die Bank zur Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückübertragung der Fondsanteile verpflichtet.
In einem von unserer Kanzlei beim Ombudsmann der privaten Banken geführten Beschwerdeverfahren gegen die Commerzbank hat der Ombudsmann zu Gunsten des von uns vertretenen Anlegers auf Schadensersatzansprüche erkannt, die gerichtet sind auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückübertragung der Anteile.
Der Anleger hatte im März 2007 Anteile an dem offenen Immobilienfonds DEGI International gekauft. Dabei hatte er im Anlagegespräch gegenüber dem Berater ausdrücklich mitgeteilt, das er Geld kurzfristig anlegen möchte und nach 12 Monaten wieder frei über das Geld verfügen wollte. Das Kapital sollte der Aufbesserung der Alterseinkünfte des Anlegers dienen. Er wurde weder über ein Kapitalverlustrisiko aufgeklärt, noch wurde er über das Risiko der Aussetzung der Rücknahme der Anteile und der Fondsschließung aufgeklärt.
Der Ombudsmann sah darin eine fehlerhafte Anlageberatung, die die Bank zur Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückübertragung der Fondsanteile verpflichtet.
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