Personenstandsrecht: Eintragung eines dritten Geschlechts ist nicht möglich

published on 24/11/2014 10:51
Personenstandsrecht: Eintragung eines dritten Geschlechts ist nicht möglich
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Author’s summary by für Familien- und Erbrecht

Das Amtsgericht Hannover hat im schriftlichen Verfahren einen Antrag auf Änderung der Geschlechtsangabe von „weiblich“ in „inter“ oder „divers“ abgelehnt.
Die erkennende Richterin stellte fest, dass nach den Vorschriften des Personenstandsgesetzes das Geschlecht mit „weiblich“, „männlich“ oder ohne eine solche Angabe einzutragen ist. Die Angabe des Geschlechts mit „inter“ oder „divers“ ist gesetzlich nicht vorgesehen. Das Gericht hat eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nicht für notwendig erachtet, da nicht zu erkennen sei, dass die gesetzliche Regelung gegen die Verfassung verstößt.

Quelle: Pressemitteilung des Amtsgerichts Hannover

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