Privatbank Reithinger Geschäftserlaubnis entzogen

bei uns veröffentlicht am01.06.2007

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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Bafin - Euro-Gruppe - Multi Advisor Fund - Bankrecht - Kapitalanlagerecht - BSP Bierbach Streifler & Partner PartGmbB Berlin Mitte

Laut Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) vom 02.08.2006 wurde der Privatbank Reithinger mit sofortiger Wirkung die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen. Danach dürfen zuächst keinerlei Bankgeschäfte mehr getätigt werden. Aufgrund eines zugleich verhängten Veräußerungs- und Zahlungsverbots dürfen ab sofort weder Sparguthaben ausgezahlt noch Kredite gewährt werden. Für die Kunden bedeutet dies eine nicht unerhebliche Wartezeit bis zur Rückzahlung ihrer Einlagen. Darüber hinaus müssen die Kunden auch betragsmäßig um ihre Ersparnisse bangen. Aufgrund der nur minimalen Absicherung der Bank durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), ist lediglich eine Rückzahlung von 90% der Einlagen in Höhe von bis zu 20.000 Euro garantiert. Danach erhalten die Anleger bei einer Insolvenz der Bank im schlimmsten Fall lediglich 18.000 Euro von ggf. weit höheren Einlagebeträgen.

Als Grund für die Schließung des Kreditinstituts nennt die Bafin, "die Gefahr, dass das Institut seine Verpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht erfüllen könne". Zudem wird die Intransparenz der Geschäftstätigkeit der Bank gerügt, die eine ordnungsgemäße Aufsicht unmöglich machte. Das Bankhaus sei in ein undurchsichtiges Unternehmensgeflecht verwickelt, was die Prüfung von Zahlungsflüssen erheblich erschwere. Die Privatbank war bereits seit längerem von Anlegerschützern kritisiert worden. So kooperierte sie etwa mit ehemaligen Vertriebsmitarbeitern der im Dezember 2005 insolvent gewordenen Euro-Gruppe. Dabei wurde unter anderem für Beteiligungen an der Multi Advisor Fund I GbR geworben, als dessen Vertreterin die Privatbank Reithinger auftrat. Weiterer Vertriebspartner war die European Securities Invest SECI GmbH Wertpapierhandelsbank. Die Vertriebsmethoden waren weitgehend dieselben wie bei der gescheiterten Euro-Gruppe. Vgl. hierzu den Artikel "Das Ende der Euro-Gruppe".

Geschädigte Anleger werden, sobald der Entschädigungsfall festgestellt wird, von der Bank angeschrieben. Wertpapiere, die nur für den Kunden von der Bank verwaltet werden, können ohne weiteres auf ein anderes Kreditinstitut übertragen werden. Nähere Informationen erteilt die
Bafin auf ihrer Internetseite.

Anleger, die an Fondsgesellschaften wie dem Multi Advisor Fund beteiligt sind, können ihr Ansprüche aber auch gegen die genannten Vertriebspartner und ggf. auch gegen die Vermittler geltend machen. Häufig bietet es sich jedoch an, die Vermittler nicht zu verklagen, sondern als Zeugen für oftmals verletzte Aufklärungspflichten zu benennen. In manchen Fällen ließen sich auch die Vermittler selbst von dem Vermarktungskonzept täuschen, so dass sich unter Umständen eine Kooperation mit ihnen anbietet. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Streifler&Kollegen machen bereits Ansprüche auf Rückzahlung von Einlagen bei einer Fondsgesellschaft der Privatbank Reithinger geltend.

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