Schiffsfonds – eine weitere Anlageform in der Krise

bei uns veröffentlicht am03.02.2010

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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Anwalt für Anlegerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Durch Werbung mit Steuervorteilen und steuerfreien Renditen wurden Zehntausende Kapitalanleger in den vergangenen Jahren für Beteiligungen an Containerschiffen, Mehrzweckfrachtern oder Spezialschiffen geworben. Finanzvertriebe wie der Allgemeine Wirtschaftsdienst (AWD) in Hannover und Banken haben entsprechende Schiffsbeteiligungen verkauft.

Doch Schiffsfonds sind riskant. Anleger riskieren den Totalverlust.

Schiffsbeteiligungen sind geschlossene Fonds mit vielen unternehmerischen Risiken. Die Anleger werden zu Anteilseignern einer Schiffskommanditgesellschaft (KG), die ein oder mehrere Schiffe betreibt. Als „Mitreeder“ sind die Anleger sowohl an Gewinnen als auch an Verlusten beteiligt.

Allein 20 bis 35 Prozent des Anlegergeldes werden regelmäßig für Kosten ausgegeben, die für Konzeption und Vertrieb berechnet werden. Nur der verbleibende Teil wird tatsächlich investiert. Hinzu kommen die Gebühren für Reedereien und die den Emissionshäusern nahe stehenden Treuhänder aus dem Fondsbetrieb.

Bei Schiffsbeteiligungen handelt es sich um langfristige Anlagen. Die geplante Laufzeit der Fonds beträgt meist 14 oder 15 Jahre. Es gibt keinen unabhängigen geregelten Zweitmarkt für Beteiligungen an geschlossenen Schiffsfonds. Deswegen ist ein vorzeitiger Ausstieg nicht möglich.

Schiffsbeteiligungen bringen nur dann Rendite, wenn die Schiffe auf den internationalen Chartermärkten regelmäßig beschäftigt sind und Ladung transportieren. Deswegen kommt es entscheidend darauf an, in welche Schiffe investiert wird. Hier unterscheiden sich die Angebote erheblich.

Im Zusammenhang mit der derzeitigen Finanzkrise ist auch der Welthandel zusammengebrochen. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Schiffsbeteiligungen. Wird weniger Fracht transportiert, sinken die Renditen. Ob und wann sich der Markt erholen wird, ist ungewiss. Der Großteil der Fonds musste die Ausschüttungen streichen. Zum Teil werden in der Vergangenheit gezahlte Ausschüttungen zurück verlangt und Nachschüsse von den Gesellschaftern gefordert. Ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, diese zu zahlen und ob hierzu eine vertragliche Verpflichtung besteht, sollte rechtlich geprüft werden.

Vor diesem Hintergrund ist für Anleger zu überlegen, ob ein individueller Ausstieg aus dem Fonds möglich und sinnvoll ist. Die rechtliche Gestaltung bei Schiffsfonds ist vergleichbar mit der Situation bei Immobilienfonds. Auch die Ausstiegsmöglichkeiten sind ähnlich. In Betracht kommen:
  • Widerruf/Kündigung des Beteiligungsvertrages
  • Schadensersatzansprüche gegen Vermittler
  • Prospekthaftungsansprüche bei fehlerhaftem Emissionsprospekt
  • Schadensersatzansprüche gegen Gründer, Initiatoren und Gestalter der Gesellschaft sowie Treuhänder und Vertrieb bei Vorliegen zurechenbarer Pflichtverletzungen
  • Einwendungen gegenüber Banken bei finanzierten Beteiligungen

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