Sozialrecht: Pflegebedürftige, Kostenlose Pflegekurse für Angehörige

13.10.2015

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors

Sozialrecht - Pflegetätigkeit - Pflegekurse - Angehörige - BSP Rechtsanwälte 

Kein Wunder daher, dass viele die Pflegetätigkeit sehr belastet. Was viele nicht wissen, es werden kostenlose Pflegekurse angeboten.

Wer pflegt, ohne pflegerisches Fachwissen zu haben, läuft Gefahr, Fehler zu machen und damit der Gesundheit des Pflegebedürftigen oder auch seiner eigenen zu schaden. Die meisten Kurse umfassen etwa acht bis zwölf Unterrichtseinheiten zum Beispiel à 90 Minuten, die über mehrere Wochen hinweg besucht werden könnten. Pflegende Angehörige müssen nicht für die ­Kosten der Kurse aufkommen. Es besteht Anspruch auf unentgeltliche Schulungskurse. Die Teilnahmegebühren werden von den Pflegekassen, beziehungsweise von den privaten Pflegeversicherungen übernommen.

Die Pflegeträger bieten Pflegekurse oft selbst an, außerdem kommen Schulungen bei Institutionen wie Wohlfahrtsverbänden, ambulanten Pflegediensten, Krankenhäusern oder kirchlichen Hilfswerken infrage. Wer nach Angeboten in seiner Nähe sucht, kann seinen Pflegeträger um Daten bitten. Zusätzlich lohnt es, weitere Quellen zu nutzen. So sollte man den Hausarzt oder Mitarbeiter lokaler Pflegestützpunkte ansprechen oder sich im Internet informieren.
 

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