Solarfonds – ungewisse Entwicklung
Durch die finanzielle Förderung von Solarstrom im Rahmen des EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) wurden in den vergangenen Jahren in erheblichem Umfang Solarfonds aufgelegt.
Solarfonds sind geschlossene Fonds, vergleichbar mit geschlossenen Immobilienfonds. Dasselbe gilt auch für Windkraftfonds, die nach ganz ähnlichen Mechanismen funktionieren. Diese Fonds werden meist als Kommanditgesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH & Co. KG) konzipiert. Die Kommanditanteile werden den Anlegern zum Kauf angeboten. Ist das geplante Kapital eingesammelt, wird der Fonds geschlossen. Mit dem eingesammelten Kapital werden zuerst die Emissionskosten (Vertriebskosten)bezahlt und die Solaranlage erworben und gebaut. Jährlich erfolgen Ausschüttungen an die Anleger, deren Höhe vom erzeugten und ins Stromnetz eingespeisten Strom abhängig ist.
Strom aus erneuerbaren Energien wird durch eine im EEG verankerte zusätzliche Vergütung gefördert. Das hat umweltpolitische Gründe, führte in den letzten Jahren aber dazu, dass Solaranlagen sehr profitabel betrieben werden konnten. Durch die Sicherheit der gesetzlich garantierten Ökostrom-Vergütungen nach dem EEG über den langen Zeitraum von 20 Jahren sind die Einnahmen gut kalkulierbar, vorausgesetzt, es wird genug Strom erzeugt.
Nun plant die deutsche Regierung tiefe Einschnitte bei der Förderung von Solarstrom. Durch die damit verbundene Unsicherheit über die künftige Förderung werden die Solarfonds erheblich riskanter. Bei den künftig aufgelegten Fonds sollte deswegen das Projekt ganz genau geprüft werden. Insbesondere kommt es darauf an, ob auch mit deutlich geringeren EEG – Vergütungen die Anlage gewinnbringend betrieben werden kann. Wie bei jeder anderen geschlossenen Beteiligung auch ist ein Totalverlust des eingesetzten Geldes möglich. Dieses Risiko erhöht sich mit der Reduzierung der Solarförderung.
Solarfonds sind geschlossene Fonds, vergleichbar mit geschlossenen Immobilienfonds. Dasselbe gilt auch für Windkraftfonds, die nach ganz ähnlichen Mechanismen funktionieren. Diese Fonds werden meist als Kommanditgesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH & Co. KG) konzipiert. Die Kommanditanteile werden den Anlegern zum Kauf angeboten. Ist das geplante Kapital eingesammelt, wird der Fonds geschlossen. Mit dem eingesammelten Kapital werden zuerst die Emissionskosten (Vertriebskosten)bezahlt und die Solaranlage erworben und gebaut. Jährlich erfolgen Ausschüttungen an die Anleger, deren Höhe vom erzeugten und ins Stromnetz eingespeisten Strom abhängig ist.
Strom aus erneuerbaren Energien wird durch eine im EEG verankerte zusätzliche Vergütung gefördert. Das hat umweltpolitische Gründe, führte in den letzten Jahren aber dazu, dass Solaranlagen sehr profitabel betrieben werden konnten. Durch die Sicherheit der gesetzlich garantierten Ökostrom-Vergütungen nach dem EEG über den langen Zeitraum von 20 Jahren sind die Einnahmen gut kalkulierbar, vorausgesetzt, es wird genug Strom erzeugt.
Nun plant die deutsche Regierung tiefe Einschnitte bei der Förderung von Solarstrom. Durch die damit verbundene Unsicherheit über die künftige Förderung werden die Solarfonds erheblich riskanter. Bei den künftig aufgelegten Fonds sollte deswegen das Projekt ganz genau geprüft werden. Insbesondere kommt es darauf an, ob auch mit deutlich geringeren EEG – Vergütungen die Anlage gewinnbringend betrieben werden kann. Wie bei jeder anderen geschlossenen Beteiligung auch ist ein Totalverlust des eingesetzten Geldes möglich. Dieses Risiko erhöht sich mit der Reduzierung der Solarförderung.
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