Sozialrecht: Geplante Sachbezugswerte für 2018

bei uns veröffentlicht am23.10.2017

Rechtsgebiete

Zusammenfassung des Autors
2018 sollen die monatlichen Sachbezugswerte für freie Unterkunft und freie Verpflegung steigen – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Sozialrecht Berlin
Nach dem vorgelegten Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sollen sich der monatliche Sachbezugswerte für freie Unterkunft von 223 EUR auf 226 EUR und der monatliche Sachbezugswert für freie Verpflegung auf 246 EUR (derzeit 241 EUR) steigern. Mit der noch ausstehenden Zustimmung des Bundesrats ist zu rechnen.

Damit ergeben sich für Mahlzeiten folgende Sachbezugswerte:

Sachbezugswerte für Mahlzeiten
Mahlzeit monatlicher Wert kalendertäglicher Wert
Frühstück 52 EUR (2017: 51 EUR)  1,73 EUR (2017: 1,70 EUR)
Mittag- bzw. Abendessen 97 EUR (2017: 95 EUR) 3,23 EUR (2017: 3,17 EUR)


 

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