Sozialrecht: Geplante Sachbezugswerte für 2018
Nach dem vorgelegten Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sollen sich der monatliche Sachbezugswerte für freie Unterkunft von 223 EUR auf 226 EUR und der monatliche Sachbezugswert für freie Verpflegung auf 246 EUR (derzeit 241 EUR) steigern. Mit der noch ausstehenden Zustimmung des Bundesrats ist zu rechnen.
Damit ergeben sich für Mahlzeiten folgende Sachbezugswerte:
Sachbezugswerte für Mahlzeiten
Damit ergeben sich für Mahlzeiten folgende Sachbezugswerte:
Sachbezugswerte für Mahlzeiten
Mahlzeit | monatlicher Wert | kalendertäglicher Wert |
Frühstück | 52 EUR (2017: 51 EUR) | 1,73 EUR (2017: 1,70 EUR) |
Mittag- bzw. Abendessen | 97 EUR (2017: 95 EUR) | 3,23 EUR (2017: 3,17 EUR) |
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