Sozialrecht: Geplante Sachbezugswerte für 2018
Nach dem vorgelegten Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sollen sich der monatliche Sachbezugswerte für freie Unterkunft von 223 EUR auf 226 EUR und der monatliche Sachbezugswert für freie Verpflegung auf 246 EUR (derzeit 241 EUR) steigern. Mit der noch ausstehenden Zustimmung des Bundesrats ist zu rechnen.
Damit ergeben sich für Mahlzeiten folgende Sachbezugswerte:
Sachbezugswerte für Mahlzeiten
Damit ergeben sich für Mahlzeiten folgende Sachbezugswerte:
Sachbezugswerte für Mahlzeiten
Mahlzeit | monatlicher Wert | kalendertäglicher Wert |
Frühstück | 52 EUR (2017: 51 EUR) | 1,73 EUR (2017: 1,70 EUR) |
Mittag- bzw. Abendessen | 97 EUR (2017: 95 EUR) | 3,23 EUR (2017: 3,17 EUR) |
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
Artikel zu Sozialrecht
Sozialrecht: Sperrzeit: Eigenkündigung, um in den Genuss einer vorteilhaften Übergangsregelung zu kommen
27.01.2010
Anwalt für Sozialrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Arbeitsrecht: Prüfungspflicht des Arbeitgebers bei Einstellung von Leiharbeitnehmern
31.01.2011
Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats - Einstellung eines Leiharbeitnehmers - Prüf- und Konsultationspflicht des Arbeitgebers zugunsten Schwerbehinderter - keine unzumutbare Beeinträchtigung der Betriebsratstätigkeit - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht
Sozialrecht: Kein Einsatz des aus sozialen Ausgleichsleistungen angesparten Vermögens
12.02.2015
Der Einsatz eines aus sozialen Ausgleichsleistungen angesparten Vermögens für die Vergütung des Berufsbetreuers stellt für den Betreuten eine Härte i.S.v. § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII dar.
Arbeitsrecht: Wirksamkeit einer Vereinbarung mit einem privaten Arbeitsvermittler über Vermittlungskosten
21.04.2010
BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Sozialrecht: Erbschaft wird durch Hartz IV-Bezug gemindert
26.09.2012
ist als Einkommen anzurechnen, wenn die Erbschaft nach Antragstellung anfällt-