Sozialrecht: Kurzarbeitergeld, Bezugsfrist in 2010 auf 18 Monate verlängert

bei uns veröffentlicht am03.02.2010

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Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors

Sozialrecht - Bezugsfrist Kurzarbeitergeld - BSP Rechtsanwälte - Anwalt für Sozialrecht

Auch 2010 gibt es eine Sonderregelung beim Kurzarbeitergeld. Für Betriebe, die mit der Kurzarbeit 2010 beginnen, gilt eine neue Bezugsfrist von 18 Monaten. Ohne die Neuregelung würde die Bezugsfrist entsprechend der gesetzlichen Regelung lediglich maximal sechs Monate betragen. Für Betriebe, die mit der Kurzarbeit schon 2009 begonnen haben, gilt eine Bezugsfrist von 24 Monaten.

Hinweis: Hiervon unberührt bleibt es bei den besonderen Erleichterungen der Kurzarbeit durch die Konjunkturmaßnahmen der Bundesregierung, so z.B. die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge. Diese Regelung gilt bis zum 31.12.2010 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 16.12.2009: „Das ändert sich im neuen Jahr“).

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