Sozialversicherungsfreiheit: Wegfall ist kein personenbedingter Kündigungsgrund

published on 28/02/2007 23:36
Sozialversicherungsfreiheit: Wegfall ist kein personenbedingter Kündigungsgrund
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Rechtsanwältin Dorit Jäger - Arbeitsrecht - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte

Nach dem Kündigungsschutzgesetz ist die Kündigung eines Arbeitnehmers u.a. sozial gerechtfertigt, wenn sie durch Gründe in der Person des Arbeitnehmers bedingt ist. Der Arbeitgeber soll das Arbeitsverhältnis auflösen können, wenn der Arbeitnehmer die erforderliche Eignung und Fähigkeiten nicht (mehr) besitzt, um zukünftig die geschuldete Arbeitsleistung ganz oder teilweise zu erbringen.

 

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diese Voraussetzungen für den Fall verneint, dass ein für eine Tätigkeit im Gepäckdienst eingestellter (Werk-)Student aufgrund seiner überlangen Studiendauer nach den sozialversicherungsrechtlichen Regelungen nicht mehr als Student sozialversicherungsfrei ist. Dieser Umstand stelle für die geschuldete Arbeitsleistung kein notwendiges Eignungsmerkmal dar. Die Sozialversicherungsfreiheit sei keine persönliche Eigenschaft des Arbeitnehmers (BAG, 2 AZR 731/05).

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.




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