Steuerliche Doppelbelastung beim Hausbau: Verstoß gegen EU-Recht?

published on 04/06/2008 16:38
Steuerliche Doppelbelastung beim Hausbau: Verstoß gegen EU-Recht?
Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Author’s summary

Rechtsanwalt für Immobilienrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
Das Niedersächsische Finanzgericht hat den Europäischen Gerichtshof mit der Frage angerufen, ob die Mehrfachbelastung von Bauherren mit Grunderwerb- und Umsatzsteuer gegen das gemeinschaftsrechtliche Mehrfachbelastungsverbot verstoßen könnte.

Nach Ansicht des Finanzgerichts ist hier von einem nationalen „Belastungscocktail“ für Bauherren auszugehen, der dem EU-Rechtwiderspricht. Streitig ist, ob künftige Baukosten dann nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einbezogen werden dürfen, wenn diese als eigenständige Leistungen zugleich der Umsatzsteuer unterliegen und beide Steuern vom betroffenen Steuerpflichtigen zu tragen sind.

Der Ausgang des Verfahrens hat damit erhebliche Praxisrelevanz. Betroffen davon sind Fälle, in denen Erwerber von Grund und Boden später einen Bauvertrag mit dem Bauunternehmen abschließen, das mit dem Veräußerer des Grund und Bodens zusammen arbeitet. Denn diese Bauunternehmen unterbreiten oft das günstigste Bauvertragsangebot. Hier wird davon ausgegangen, dass ein enger Zusammenhang zwischen den Verträgen besteht und der Erwerber alseinheitlichen Leistungsgegenstand das bebaute Grundstück erhält. Dabei reicht es für die zusätzliche Grunderwerbsteuerpflicht der Bauleistungen bereits aus, wenn Grundstücksverkäufer und das Bauunternehmen ohne Kenntnis des Erwerbers zusammenarbeiten.

Hinweis:Deshalb sollten Verfahren, in denen die Baukosten für die Gebäudeerrichtung mit in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage eingehen, bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ruhend gestellt werden (FG Niedersachsen, 7 K 333/06; EuGH, Rs. C-156/08).

Show what you know!
124 Artikel zu passenden Rechtsgebieten

moreResultsText

27/11/2015 10:11

Der Mieter darf am Balkon seiner Mietwohnung eine Lichterkette anbringen. Das ist vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst.
17/04/2012 09:30

Baukostenzuschuss setzt voraus, dass Mieter vor Durchführung der Instandsetzung Beiträge zur Instandsetzung erbracht hat-BGH vom 15.02.12-Az:VIII ZR 166/10
Artikel zu Sonstige Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien