Steuerrecht: Steuern und Beiträge Sozialversicherung

bei uns veröffentlicht am26.02.2018

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors

Im Monat März 2018 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin

 

Steuertermine (Fälligkeit):

  • Umsatzsteuer (Monatszahler): 12.3.2018
  • Lohnsteuer (Monatszahler): 12.3.2018
  • Einkommensteuer (vierteljährlich): 12.3.2018
  • Kirchensteuer (vierteljährlich): 12.3.2018
  • Körperschaftsteuer (vierteljährlich): 12.3.2018

Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.

Beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 15.3.2018. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.

Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):

Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat März 2018 am 27.3.2018.

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