Strafrecht: Auskünfte aus dem Bundeszentralregister seit dem 01.01.2009 elektronisch
published on 01.11.2008 17:17
Strafrecht: Auskünfte aus dem Bundeszentralregister seit dem 01.01.2009 elektronisch

Authors
Durch den Übergang von der schriftlichen auf die automatisierte Antragstellung soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass Anträge von Bürgerinnen und Bürgern auf Erteilung eines Führungszeugnisses wesentlich schneller bearbeitet werden können. Bislang musste die Meldebehörde beim Bundeszentralregister das Führungszeugnis mit einem Vordruck schriftlich anfordern. Künftig läuft dieses Verfahren automatisch durch ein gesichertes System der Datenübertragung ab. Nach wie vor muss der Bürger seinen Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses bei der Meldebehörde stellen. Zwischen Antragstellung und Versendung des Führungszeugnisses an den Bürger durch das Zentralregister wird aber in der Regel nur noch ein Arbeitstag liegen.
Durch die Einführung des elektronischen Datenaustauschs bei Ersuchen um Auskünfte aus dem Bundeszentralregister sollen Anfragen von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Verwaltungsbehörden wie beispielsweise Meldebehörden künftig rascher und einfacher erledigt werden. Die Umstellung auf das automatisierte Verfahren soll den bisherigen personellen und materiellen Aufwand verringern, Bürokratie abbauen und das Registerverfahren rationalisieren. Die beschleunigte Datenverarbeitung bei der Erteilung von Führungszeugnissen im Bundeszentralregister soll daher vor allem den Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen. Durch den Erlass der neuen Verwaltungsvorschrift werden keine neuen Daten erhoben, sondern lediglich bereits vorhandene Daten statt in Papierform elektronisch verarbeitet.
Die Verwaltungsvorschrift ist seit dem 1. Januar 2009 in Kraft. Sie bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
Durch die Einführung des elektronischen Datenaustauschs bei Ersuchen um Auskünfte aus dem Bundeszentralregister sollen Anfragen von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Verwaltungsbehörden wie beispielsweise Meldebehörden künftig rascher und einfacher erledigt werden. Die Umstellung auf das automatisierte Verfahren soll den bisherigen personellen und materiellen Aufwand verringern, Bürokratie abbauen und das Registerverfahren rationalisieren. Die beschleunigte Datenverarbeitung bei der Erteilung von Führungszeugnissen im Bundeszentralregister soll daher vor allem den Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen. Durch den Erlass der neuen Verwaltungsvorschrift werden keine neuen Daten erhoben, sondern lediglich bereits vorhandene Daten statt in Papierform elektronisch verarbeitet.
Die Verwaltungsvorschrift ist seit dem 1. Januar 2009 in Kraft. Sie bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
Show what you know!

4 Artikel zu passenden Rechtsgebieten
29.11.2011 15:49
Eine Fotokopie ist dann als Urkunde zu behandeln, wenn
SubjectsUrkundenfälschung
19.11.2015 17:23
Telefongespräche mit dem Verteidiger sind nach § 26 Abs. 1 und 5 StVollzG NW zu bewilligen. Die Entscheidung hierüber steht nicht im Ermessen der Anstalt.
SubjectsUrkundenfälschung
29.11.2011 15:45
Eine Urkundenfälschung auf der Wahlbenachrichtigungskarte bezüglich des Antrags auf Erteilung von Briefwahlunterlagen und eine nachfolgende Wahlfälschung unter Verwendung des aufgrund dieses Antrags ausgegebe
SubjectsUrkundenfälschung
03.11.2009 05:32
Die Einrichtung eines Mitgliedskontos unter falschen Personalien bei der Auktionsplattform ebay im Internet kann strafbar sein - KG vom 22.07.2009 - Az: 4 1 Ss 181/09 130/09 - Anwalt für Strafrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsUrkundenfälschung
Artikel zu Urkundenfälschung