Versicherungsrecht: Lebensversicherungen verkaufen statt zu stornieren

bei uns veröffentlicht am06.05.2011

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Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Lebensversicherungen haben in Deutschland nur eine gering
In den ersten Versicherungsjahren werden nämlich die eingezahlten Beiträge um die Abschluss- und Verwaltungskosten gekürzt. Ein Guthaben auf dem Versicherungskonto ergibt sich daher üblicherweise erst nach etlichen Jahren.

In vielen Fällen steht der Versicherungsnehmer aber besser, wenn er die Versicherung nicht storniert, sondern verkauft. Dabei kann er auf institutionelle Aufkäufer zugehen, die die Versicherungen direkt aufkaufen. Er kann aber auch auf Handelsplattformen versuchen, einen Käufer zu finden.

Eine solche Handelsplattform ist z.B. die Policenbörse der BÖAG Börsen AG, die auch die Börsen Hamburg und Hannover betreibt. In einem Auktionsverfahren kann der Versicherungsnehmer hier seine Versicherung an den Meistbietenden verkaufen.


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