Versicherungsrecht: Lebensversicherungen verkaufen statt zu stornieren

published on 06.05.2011 13:11
Versicherungsrecht: Lebensversicherungen verkaufen statt zu stornieren
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Author’s summary by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Lebensversicherungen haben in Deutschland nur eine gering
In den ersten Versicherungsjahren werden nämlich die eingezahlten Beiträge um die Abschluss- und Verwaltungskosten gekürzt. Ein Guthaben auf dem Versicherungskonto ergibt sich daher üblicherweise erst nach etlichen Jahren.

In vielen Fällen steht der Versicherungsnehmer aber besser, wenn er die Versicherung nicht storniert, sondern verkauft. Dabei kann er auf institutionelle Aufkäufer zugehen, die die Versicherungen direkt aufkaufen. Er kann aber auch auf Handelsplattformen versuchen, einen Käufer zu finden.

Eine solche Handelsplattform ist z.B. die Policenbörse der BÖAG Börsen AG, die auch die Börsen Hamburg und Hannover betreibt. In einem Auktionsverfahren kann der Versicherungsnehmer hier seine Versicherung an den Meistbietenden verkaufen.


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23.07.2010 16:23

Anwalt für Versicherungsrecht - Wirtschaftsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
18.02.2016 11:55

Zur Intransparenz zweier Teilklauseln in Allg. Versicherungsbedingungen zu sog. Riester-Rentenversicherungsverträgen, betreffend die Beteiligung der Versicherungsnehmer an Kostenüberschüssen.
04.12.2012 14:24

abweichendes kann von den Partnern zuvor schriftlich vereinbart werden-OLG Köln vom 15.06.12-Az:20 U 160/11
17.12.2014 16:14

Im Rahmen der Aufklärungsobliegenheit entscheidet grundsätzlich der Versicherer, welche Angaben er zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält.
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