Vertragsrecht: Abnahme „unter Vorbehalt“ ist Abnahme

bei uns veröffentlicht am30.07.2008

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Rechtsanwalt für Baurecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Unterzeichnet ein Auftraggeber ein Abnahmeprotokoll mit dem Zusatz „unter Vorbehalt“, so nimmt er das Werk damit als im Wesentlichen vertragsgerecht hin.

Nach einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm verhindere der Zusatz „unter Vorbehalt“ nicht, dass die Abnahmewirkungen eintreten. Der Werklohnanspruch sei fällig. Die handschriftlich im Protokoll aufgeführten Mängel führten zusammen mit dem Zusatz „unter Vorbehalt“ nur zu einem Vorbehalt, die daraus folgenden Mängelansprüche aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geltend zu machen (OLG Hamm, 21 U 34/07).

Gesetze

Gesetze

1 Gesetze werden in diesem Text zitiert

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Abnahme

Baurecht: Leistungsänderung: Abnahme muss kein Anerkenntnis sein

28.11.2011

Führt Auftragnehmer die geschuldete Leistung anders aus als vertraglich geschuldet, muss Abnahme des Bauherren kein Anerkenntnis sein-OLG Brandenburg vom 25.08.11 -Az:12 U 69/10
Abnahme

Baurecht: Abnahme: Bezugsfertigkeit einer neu errichteten Eigentumswohnung

26.10.2007

Rechtsberatung zum Baurecht und Vergaberecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Abnahme

Bauabnahme: So lässt sich die letzte Hürde auf dem Weg ins Eigenheim sicher nehmen

29.10.2016

Wenn der Bau des Eigenheims endlich fertig ist, kann es vielen Bauherren mit dem Einzugstermin gar nicht schnell genug gehen.
Abnahme

Fassadenarbeiten: Zurückbehaltungsrecht gegen restliche Werklohnansprüche bei Farbabweichung

29.09.2016

Kommt es beim Anstrich zu Farbabweichungen und werden Folien zum Schutz der Fenster nach Abschluss der Arbeiten nicht vollständig und rückstandsfrei entfernt, liegt darin ein Mangel.
Abnahme