WEG: Als Ladenlokal ausgewiesener Geschäftsraum darf nicht als Gaststätte genutzt werden

bei uns veröffentlicht am04.06.2015

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Ist in einem Teilungsvertrag einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Geschäftsraum als ‚Laden‘ ausgewiesen, darf er nicht als Gaststätte genutzt werden.
Hierauf machte das Amtsgericht München im Fall einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mit 46 Einheiten aufmerksam. Einer der Eigentümer hatte sein Eigentum im Erdgeschoss an einen Pizzabäcker/Dönerladen vermietet. Diese Einheit ist in der Teilungserklärung als ‚Laden im Erdgeschoss‘ (bestehend aus Ladenraum, Büroraum, Vorratsraum, WC und Flur) beschrieben. Die übrigen 45 Einheiten sind als ‚Wohnungen‘ beschrieben. Die Geschäftsräume befinden sich im Erdgeschoss zur Straße hin. Die Hausverwalterin rügte gegenüber dem Eigentümer die Vermietung an einen Pizzabäcker/Dönerladen. Die Geschäftsräume sind als ‚L-´s Essecke‘ mit Außenschanknutzung vermietet. Auf einer Eigentümerversammlung wurde mehrheitlich beschlossen, gegen die Eigentümer wegen zweckbestimmungswidriger Nutzung des Ladens gerichtlich vorzugehen. Die Miteigentümer sind der Meinung, dass die Nutzung des Ladens als Pizzabäcker/Dönerladen mit Ausschank störender ist als die Nutzung als einfacher Laden.

Der zuständige Richter am Amtsgericht München gab nun der Eigentümergemeinschaft recht. Der Eigentümer wurde unter Androhung von Ordnungsgeld verurteilt, die Nutzung des Ladens als Gaststätte zu unterlassen. Der Laden werde – so das Gericht – konkret nicht als solcher genutzt. Denn unter ‚Laden‘ sei grundsätzlich nur ein Geschäftsraum zu verstehen, bei dem der Charakter einer Verkaufsstätte im Vordergrund stehe, wo sich also Personal aufhält, während der Öffnungszeiten Kunden ein- und ausgehen und gelegentlich Waren angeliefert werden.

Eine andere Nutzung der Räume sei nur zulässig und durch die übrigen Eigentümer hinzunehmen, wenn eine solche Nutzung abstrakt nicht stärker beeinträchtigt als eine Ladennutzung. Auf die Frage, wie viele Personen nun tatsächlich über den Tag verteilt die Räumlichkeiten nutzen, also auf die Frage der Auslastung der Essecke, und ob es konkrete Geruchs- oder Lärmbeeinträchtigungen gibt, komme es nicht an. Ebenso sei unerheblich, ob eine gaststättenrechtliche Konzession notwendig sei oder nicht. Denn die Einhaltung behördlicher Vorschriften besage noch nicht, dass im Verhältnis der Eigentümer untereinander die konkrete Nutzung der Geschäftsräume zulässig sei. Der Charakter des Hauses sei überwiegend als Wohnhaus zu bewerten. Jede andere Nutzung des Ladens dürfe mit diesem Charakter nicht in Konflikt stehen.

Mit der Zweckbestimmung ‚Laden‘ sei der Betrieb eines Bistros, einer Pizza-Imbissstube oder eines Restaurants grundsätzlich nicht zu vereinbaren. Denn es gehe nicht nur um den Verkauf von Lebensmitteln im Laden und den Verzehr dort und vor dem Laden. Vor allem die Essensgerüche überschreiten das, was die übrigen Mitglieder der WEG bei einer Nutzung als Laden hinnehmen müssten. Die konkrete gastronomische Nutzung führe zu einer längeren Verweildauer der Besucher in und vor dem Laden. Zudem entstünden vermehrte Geräusch- und Geruchsbelästigungen auch durch vor der Tür stehende Raucher. Das Gericht stellt fest, dass die typischerweise mit einem Schnellimbiss verbundenen Störungen im Ergebnis größer sind als bei einer Ladennutzung. Davon sei schon aufgrund der verlängerten Öffnungszeiten in den Abend- und Nachtstunden bei einem Imbiss gegenüber einem Laden auszugehen. Die mit einer Nutzung als Laden typischerweise verbundenen Beeinträchtigungen müssten nur während der üblichen Ladungsöffnungszeiten hingenommen werden. Im Ergebnis ist eine Nutzung als Gaststätte daher nicht von der Zweckbestimmung ‚Laden‘ gedeckt.

Amtsgericht München, Urteil vom 26.6.2014, (Az.: 483 C 2983/14 WEG).

Gesetze

Gesetze

1 Gesetze werden in diesem Text zitiert

Anwälte der Kanzlei die zu passenden Rechtsgebieten beraten

Anwälte der Kanzlei die zu Immobilienrecht beraten

Rechtsanwältin

Rechtsanwalt für Immobilienrecht

EnglischDeutsch

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Immobilienrecht

Wissenswertes zum WEG-Recht

25.10.2008

Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
Immobilienrecht

Wissenswertes zum Immobilienrecht allgemein

02.08.2007

Rechtsanwalt zum Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte
Immobilienrecht

Aktuelle Rechtsprechung zum WEG-Recht

27.02.2007

Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
Immobilienrecht