WEG: Freilaufender Rottweiler stört die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums
Lässt ein Wohnungseigentümer einen Rottweiler auf dem im Gemeinschaftseigentum stehenden Hofgrundstück unangeleint und ohne Maulkorb umherlaufen, kann dies die ungehinderte Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums mehr als unerheblich stören.
Diese Klarstellung traf jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Der frei laufende Hund beeinträchtige nach Ansicht der Richter die ungehinderte Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums. Die anderen Wohnungseigentümer hätten daher einen Unterlassungsanspruch gegen den Hundehalter (OLG Düsseldorf, I-3 Wx 64/06).
Anwälte der Kanzlei die zu passenden Rechtsgebieten beraten
Anwälte der Kanzlei die zu Immobilienrecht beraten
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
Artikel zu Immobilienrecht