WEG: Wer auf eigene Kosten einen Wintergarten baut, muss auch die Folgekosten tragen


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Gestatten die übrigen Wohnungseigentümer durch Beschluss die Errichtung eines Wintergartens bei "Selbstfinanzierung" durch den die bauliche Veränderung vornehmenden Wohnungseigentümer, so ist dieser allein verpflichtet, die im Bereich der Wintergartenkonstruktion durch Feuchtigkeitsschäden entstehenden Folgekosten zu tragen.
Mit dieser Entscheidung verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf einen Wohnungseigentümer, der die Wohnungseigentümergemeinschaft mit den Kosten der Mängelbeseitigung belasten wollte. Das OLG führte aus, dass eine andere Auslegung des seinerzeitigen Beschlusses im vorliegenden Fall nicht möglich sei. Die anderen Wohnungseigentümer hätten kein Interesse daran, eine von ihnen nicht nutzbare Baumaßnahme zu genehmigen und anschließend mit Folgekosten belastet zu werden. Der Beschluss sei vielmehr dahingehend zu verstehen, dass sie mit keinerlei Kosten der Baumaßnahme - aus welchen Gründen auch immer - belastet werden wollten (OLG Düsseldorf, I-3 Wx 92/05).

Rechtsanwältin


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