WEG: Widerruf der Zustimmung zur Errichtung einer Balkonanlage

bei uns veröffentlicht am12.04.2007

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Hat ein Wohnungseigentümer der Errichtung einer Balkonanlage grundsätzlich zugestimmt, kann er diese Zustimmung regelmäßig widerrufen, solange der bauwillige Wohnungseigentümer noch keine Dispositionen zur Verwirklichung getroffen hat.

Mit dieser Entscheidung gab das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf einem wankelmütigen Wohnungseigentümer Recht. Es verwies darauf, dass eine Einwilligung grundsätzlich frei widerrufbar sei, sofern sich aus dem Rechtsverhältnis der Parteien nichts anderes ergebe. Allerdings sei sie nur bis zur Vornahme des Rechtsgeschäfts - also bis zum Beginn mit der baulichen Veränderung - möglich. Anschließend könne die Zustimmung nicht mehr widerrufen werden. Bei der Vornahme baulicher Veränderungen gebiete in der Regel die Interessenlage eine Bindung an die Zustimmung. Das folge daraus, dass der Bauwillige wegen der im Vorfeld zu treffenden Dispositionen Klarheit haben müsse. Da vorliegend der bauwillige Wohnungseigentümer solche Dispositionen noch nicht getroffen hatte, konnte die Zustimmung noch widerrufen werden (OLG Düsseldorf, I-3 Wx 16/06).
 

 

Anwälte der Kanzlei die zu passenden Rechtsgebieten beraten

Anwälte der Kanzlei die zu Immobilienrecht beraten

Rechtsanwältin

Rechtsanwalt für Immobilienrecht

EnglischDeutsch

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Immobilienrecht

Wissenswertes zum WEG-Recht

25.10.2008

Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
Immobilienrecht

Wissenswertes zum Immobilienrecht allgemein

02.08.2007

Rechtsanwalt zum Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte
Immobilienrecht

Aktuelle Rechtsprechung zum WEG-Recht

27.02.2007

Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
Immobilienrecht