Werkvertragsrecht: Haftung des Bauunternehmers trotz Aufsichtspflichtverletzung des Statikers

published on 06/04/2007 23:38
Werkvertragsrecht: Haftung des Bauunternehmers trotz Aufsichtspflichtverletzung des Statikers
Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Author’s summary by für Familien- und Erbrecht

Rechtsberatung zum Baurecht und Vergaberecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Die Risikoverteilung bei Baumängeln geht nach wie vor einseitig zu Lasten der Bauunternehmer. Das ist das Resultat einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg. Es ist nämlich der Meinung (und diese wird auch von anderen OLG geteilt), dass Architekten und Ingenieure nur gegenüber dem Bauherrn haften, wenn Fehler bei der Objektüberwachung geschehen. Bauunternehmer haben dagegen keinen Anspruch auf Überwachung durch die planenden Berufe. Entsprechend kann der Bauunternehmer bei etwaigen Mängeln dem Architekten oder Ingenieur nicht entgegenhalten, er hätte ihn nicht genügend beaufsichtigt. Der Bauunternehmer haftet für den Mangel voll (OLG Oldenburg, 8 U 161/05).

Show what you know!
108 Artikel zu passenden Rechtsgebieten

moreResultsText

26/11/2013 11:30

Bei einem Werkvertrag kann auch nach mehreren erfolglosen Nachbesserungsversuchen noch nicht von einem Fehlschlag der Nachbesserung auszugehen sein.
14/06/2012 10:26

durch ein noch nicht beendetes selbstständiges Beweisverfahren-BGH vom 04.05.12-Az:V ZR 71/11
21/03/2012 13:23

Die bloße Forderung, die gerügten Mängel zu beseitigen, reicht für eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung nicht aus-OLG Köln vom 17.08.10-Az:3 U 69/09
Artikel zu Gewährleistungsrecht