Arbeitsrecht: Bei Überlassung einer Jahresfahrkarte als Zufluss von Arbeitslohn

bei uns veröffentlicht am07.09.2007
Zusammenfassung des Autors

Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Jahresnetzkarte der Deutsche Bahn AG, führt dies zum sofortigen Zufluss von Arbeitslohn, wenn dem Arbeitnehmer mit der Karte ein uneingeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt wird - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Der Argumentation des Arbeitnehmers im Urteilsfall, den geldwerten Vorteil auf der Grundlage seiner tatsächlichen Nutzung laut beigefügter Einzelaufstellung anzusetzen, folgte das Gericht nicht. Es setzte den Tarifwert der Jahresnetzkarte an. Denn die Netzkarte gewährt die umfassende, uneingeschränkte Möglichkeit zur Nutzung, wofür weder eine Anzeige der einzelnen Fahrten noch das Lösen weiterer Tickets erforderlich ist. Weitere Auswirkungen der Entscheidung:

  • Wird die Netzkarte Mitarbeitern der Deutsche Bahn AG zur Verfügung gestellt, darf der Rabattfreibetrag (für Sachbezüge, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses erhält) von aktuell 1.080 EUR abgezogen werden. 
  • Der als Arbeitslohn zu versteuernde Vorteil bemisst sich nach dem Marktwert und nicht nach den ersparten Kosten der tatsächlich durchgeführten Fahrten. 
  • Darf eine Jahresnetzkarte sowohl beruflich als auch privat genutzt werden, kommt ein Abzug für nachgewiesene oder glaubhaft gemachte Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie für Dienstreisen in Betracht.

Die Finanzverwaltung akzeptiert als Nachweis einer geringeren Privatnutzung keine Aufzeichnungen nach dem Muster eines Fahrtenbuchs (BFH, VI R 89/04).

 

 


 

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Arbeitsentgelt / Vergütung

Arbeitsrecht: Angemessenheit der Ausbildungsvergütung

17.08.2017

Maßgeblich für die Beurteilung der Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung ist die Verkehrsanschauung. Besonders beachtenswert sind hierbei die einschlägigen Tarifverträge.

Arbeitsrecht: Zur Entgeltfortzahlung an Feiertagen

24.10.2013

Eine zu Ungunsten des Arbeitnehmers von § 2 I EFZG abweichende Bestimmung des Ursachenzusammenhangs zwischen Feiertag und Arbeitsausfall ist unwirksam.

Arbeitsrecht: Berücksichtigung von unsteten Entgeltbestandteilen bei Urlaubgsentgelt

07.07.2010

Referenzzeitraum für die Berechnung der nicht in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile bei der Urlaubsvergütung sind gemäß § 21 S. 2 TVöD die letzten drei vollen Kalendermonate vor Urlaubsbeginn - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Gegenläufige betriebliche Übung - Weihnachtsgeld

05.06.2009

Besteht eine betriebliche Übung hinsichtlich der Zahlung von Weihnachtsgeld, besteht ein Anspruch auf eine entsprechende Zahlung - BSP Rechtsanwäte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin