Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVGDV1WO) : Wahl des Betriebsrats im vereinfachten Wahlverfahren (§ 14a des Gesetzes)

Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes:

Zweiter Teil
Wahl des Betriebsrats im vereinfachten Wahlverfahren (§ 14a des Gesetzes)