Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVGDV1WO) : Wahl des Betriebsrats im vereinfachten Wahlverfahren (§ 14a des Gesetzes)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Erster Teil
Wahl des Betriebsrats (§ 14 des Gesetzes)
Wahl des Betriebsrats (§ 14 des Gesetzes)
Zweiter Teil
Wahl des Betriebsrats im vereinfachten Wahlverfahren (§ 14a des Gesetzes)
Wahl des Betriebsrats im vereinfachten Wahlverfahren (§ 14a des Gesetzes)
Erster Abschnitt
Wahl des Betriebsrats im zweistufigen Verfahren (§ 14a Abs. 1 des Gesetzes)
Wahl des Betriebsrats im zweistufigen Verfahren (§ 14a Abs. 1 des Gesetzes)
Zweiter Abschnitt
Wahl des Betriebsrats im einstufigen Verfahren (§ 14a Abs. 3 des Gesetzes)
Wahl des Betriebsrats im einstufigen Verfahren (§ 14a Abs. 3 des Gesetzes)
Dritter Abschnitt
Wahl des Betriebsrats in Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 Wahlberechtigten (§ 14a Abs. 5 des Gesetzes)
Wahl des Betriebsrats in Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 Wahlberechtigten (§ 14a Abs. 5 des Gesetzes)
Dritter Teil
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Vierter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften
Übergangs- und Schlussvorschriften