Europäisches Wettbewerbsrecht und Recht des geistigen Eigentums
Europäisches Wettbewerbsrecht und Recht des geistigen Eigentums
Das Europäische Wettbewerbsrecht hat das Ziel, den freien Wettbewerb auf den Märkten zu gewährleisten, um zu verhindern, dass bspw. dem Verbraucher von marktbeherrschenden monopolistischen Unternehmen überteuerte Preise aufgezwungen werden. Die Regelungen zum Wettbewerbsrecht richten sich somit insbesondere an wirtschaftlich starke Unternehmen. Ist bspw. eine Unternehmensfusion geplant, so gilt es diese bei der EU-Kommission anzumelden und strenge Verfahrensregeln einzuhalten. Aber auch der Staat wird verpflichtet keine Beihilfen zu vergeben, die gegen das Unionsrecht verstoßen, was natürlich auch für die betroffenen Unternehmen von Bedeutung ist.
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