GbR-Liquidation, Auflösung, Abwicklung & Vollbeendigung
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2 relevante Artikel zu diesem Rechtsgebiet
Anzeigen >Gesellschaftsrecht: Auflösung einer Publikumsgesellschaft
20.04.2018
Wird eine Publikums-GbR nach einer Kündigung vor Eintritt der Kündigungswirkung aufgelöst, scheidet der kündigende Gesellschafter nicht aus, sondern verbleibt in der Liquidationsgesellschaft – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 06.02.2018 (II ZR 1/16) folgendes entschieden:
*Tenor:*
Die Revisionen der Klägerinnen gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 23. Dezember 2015 werden zurückgewiesen.
Anzeigen >Gesellschaftsrecht: Insolvenzverfahren nach Tod eines Gesellschafters
11.01.2018
Zur Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin
Wird eine GbR mangels abweichender Vereinbarung durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst, geht die Befugnis, über im Grundbuch eingetragene Rechte der GbR zu verfügen mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den Nachlass von dem Erben auf.
Urteile
17 relevante Urteile zu diesem Rechtsgebiet
Anzeigen >Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 14. Jan. 2013 - 2 Ss (OWi) 254/12 I 276/12
14.01.2013
Oberlandesgericht Rostock Beschluss 2 Ss (OWi) 254/12 I 276/12, 14. Januar 2013
Tenor
*Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.*
*Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Parchim zurückverwiesen.*
Gründe
Anzeigen >Bundesgerichtshof Urteil, 15. Mai 2018 - II ZR 2/16
15.05.2018
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
II ZR 2/16 Verkündet am:
15. Mai 2018
Stoll
Justizamtsinspektorin
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
.
Anzeigen >Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 15. Juni 2009 - 3 W 14/09
15.06.2009
Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss 3 W 14/09, 15. Juni 2009
Tenor
*I.* Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
*II.* Der Geschäftswert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 3 000,00 € festgesetzt.
Gründe
1
Die sofortige weitere Beschwerde ist gemäß §§ 147 Abs. 1...