Rechte und Pflichten des Treuhänders

Rechte und Pflichten des Treuhänders

erstmalig veröffentlicht: 06.07.2012, letzte Fassung: 22.02.2024
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Rechte des Treuhänders

Zugriff auf Vermögenswerte: Der Treuhänder hat das Recht, auf alle pfändbaren Vermögenswerte des Schuldners zuzugreifen. Dazu gehört auch die Befugnis, Konten einzusehen, Verträge zu kündigen oder abzuändern und Vermögensgegenstände zu veräußern.

Forderungseinzug: Zu den Rechten des Treuhänders gehört es, Forderungen gegen den Schuldner im Namen der Gläubiger einzuziehen. Er kann rechtliche Schritte einleiten, um ausstehende Beträge zu realisieren.

Vergütungsanspruch: Für seine Tätigkeit steht dem Treuhänder eine Vergütung zu, die sich nach der Insolvenzordnung richtet. Diese wird aus der Insolvenzmasse vor der Verteilung an die Gläubiger entnommen.

 

Pflichten des Treuhänders

Sorgfaltspflicht: Der Treuhänder ist verpflichtet, seine Aufgaben mit größtmöglicher Sorgfalt und im besten Interesse der Gläubiger auszuführen. Er muss eine gerechte und effiziente Abwicklung des Insolvenzverfahrens gewährleisten.

Berichterstattung: Der Treuhänder muss regelmäßig über den Stand des Verfahrens berichten. Dies umfasst die Berichterstattung an das Insolvenzgericht sowie die Information der Gläubigerversammlung über die Vermögenslage und die voraussichtliche Quote der Gläubigerbefriedigung.

Verwaltung der Insolvenzmasse: Zu den Pflichten des Treuhänders gehört die ordnungsgemäße Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse. Er muss Vermögenswerte identifizieren, sichern und zu bestmöglichen Konditionen veräußern.

Überwachung des Schuldners: Der Treuhänder hat die Aufgabe, die wirtschaftlichen Aktivitäten des Schuldners während des Verfahrens zu überwachen. Dazu gehört auch, sicherzustellen, dass der Schuldner seinen Obliegenheiten nachkommt.

Verteilung der Insolvenzmasse: Nach Abzug der Verfahrenskosten und seiner eigenen Vergütung ist der Treuhänder für die gerechte Verteilung der verbleibenden Insolvenzmasse an die Gläubiger verantwortlich.

 

Fazit

Die Rolle des Treuhänders im Privatinsolvenzverfahren ist von großer Bedeutung. Er trägt eine erhebliche Verantwortung sowohl gegenüber den Gläubigern als auch dem Schuldner. Die Ausübung seiner Rechte und die Erfüllung seiner Pflichten sind entscheidend für den erfolgreichen Verlauf und Abschluss des Insolvenzverfahrens. Eine transparente und effiziente Arbeit des Treuhänders trägt wesentlich zur Zufriedenheit aller Beteiligten bei und fördert das Ziel der Schuldenregulierung und der finanziellen Rehabilitation des Schuldners.

Autor:in

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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