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Anzeigen >Steuerrecht: Briefkastensitz ist eine vorsteuerfähige Adresse
von Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Lür Waldmann, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
21.02.2018
Der Vorsteuerabzug setzt u. a. voraus, dass die Rechnung die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers enthält – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
Zwei Revisionsverfahren hatten den Bundesfinanzhof veranlasst, beim Europäischen Gerichtshof nachzufragen, ob die Angabe einer Briefkastenadresse mit nur postalischer Erreichbarkeit des leistenden Unternehmers ausreicht. Die Antwort lautet ja.
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