Erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme
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Strafrecht: Erpresserischer Menschenraub durch Zu-Boden-Werfen und Fesseln des Opfers in dessen Wohnhaus
30.06.2010
Ein SichBemächtigen i.S. des § 239a Abs.1 1.Hs StGB liegt vor, wenn der Täter die physische Herrschaft
Strafrecht: Zu den Voraussetzungen einer Strafbarkeit wegen erpresserischen Menschenraubes gemäß § 239a Abs.1 1.Alt. StGB
29.11.2011
§ 239 a Abs. 1 1. Alt. StGB erfordert im sog. Zweipersonenverhältnis in subjektiver Hinsicht neben dem Vorsatz des Täters bezüglich der objektiven Tatbestandsmerkmale zunächst,
Erpresserischer Menschenraub: Zu den Voraussetzungen einer Bemächtigungslage
27.08.2010
Denn auch in der Begleitung eines Opfers durch einen physisch überlegenen Bewacher, der wie hier entschlossen ist, etwaige Fluchtversuche zu unterbinden, liegt eine solche Bemächtigung.
Strafrecht: Kindesentziehung ist strafbar
03.03.2016
Das Amtsgericht München hat eine 46-jährige Mutter wegen Entziehung Minderjähriger zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.