Scheinselbstständigkeit

Scheinselbstständigkeit

erstmalig veröffentlicht: 08.12.2023, letzte Fassung: 08.12.2023
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Was ist Scheinselbstständigkeit?

Die Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Person formal als selbstständig gilt, in Wirklichkeit aber die Kriterien einer abhängigen Beschäftigung erfüllt. Dies kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben, sowohl im zivilrechtlichen als auch im strafrechtlichen Bereich.

Rechtliche Aspekte der Scheinselbstständigkeit

Die rechtlichen Aspekte der Scheinselbstständigkeit sind vielfältig und umfassen:

Kriterien der Scheinselbstständigkeit: Die Kriterien für die Feststellung der Scheinselbstständigkeit sind in verschiedenen Paragraphen des Sozialgesetzbuches (SGB) und des Einkommensteuergesetzes (EStG) verankert. Hierzu gehören beispielsweise die Weisungsgebundenheit (§ 7 Abs. 1 SGB IV) und die Eingliederung in den Betrieb (§ 7 Abs. 1 SGB IV).

Sozialversicherungsbeiträge: Die Nichtabführung der Sozialversicherungsbeiträge für vermeintlich selbstständige Arbeitnehmer kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen und ist in § 266a StGB als Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt strafrechtlich relevant.

Steuerliche Folgen: Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO kann eintreten, wenn Einkünfte aus Scheinselbstständigkeit nicht ordnungsgemäß versteuert werden.


Strafrechtliche Folgen der Scheinselbstständigkeit 

§ 266a StGB: Dieser Paragraph behandelt das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Arbeitgeber, die Sozialversicherungsbeiträge nicht abführen, riskieren Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen.

§ 370 AO: Die Steuerhinterziehung kann in Fällen der Scheinselbstständigkeit nach § 370 AO geahndet werden. Dies kann zu empfindlichen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen führen.

§ 95 SGB XI: Im Pflegebereich kann die unrechtmäßige Beschäftigung von Pflegekräften als Ordnungswidrigkeit nach § 95 SGB XI geahndet werden.

Prävention und Vermeidung

Um rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, sollten Arbeitgeber und Selbstständige klare Verträge abschließen, die die Selbstständigkeit deutlich dokumentieren. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sind entscheidend, um rechtliche und strafrechtliche Konsequenzen zu verhindern.

Fazit

Die Scheinselbstständigkeit ist ein komplexes rechtliches Thema mit erheblichen Konsequenzen für alle Beteiligten. Die  genaue Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung sind entscheidend, um rechtliche und insbesondere strafrechtliche Probleme zu vermeiden. Arbeitgeber und Selbstständige sollten sich der rechtlichen Risiken bewusst sein und entsprechende Vorkehrungen treffen, um sich vor strafrechtlichen Folgen zu schützen.

Autor:in

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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