Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Feb. 2000 - 1 StR 221/99
Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.
Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate
Richter
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
1 StR 221/99
vom
2. Februar 2000
in der Strafsache
gegen
wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
in nicht geringer Menge
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. Februar 2000 beschlossen
:
Die Entscheidungsgründe des Senatsurteils vom 18. November
1999 werden wegen eines offensichtlichen Rechenfehlers in III. 1.
dahin geändert, daß es auf Seite 11 des Urteils letzter Satz in Absatz
1 an Stelle von 975.000 DM heißt:
"in Höhe von zehn Millionen Escudos, rund 97.500 DM, zu zahlen."
Schäfer Granderath Wahl
Boetticher Schluckebier
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