„Existenzgründer“-Ansparabschreibung: Nicht für GmbH & Co. KG

published on 02/05/2007 13:12
„Existenzgründer“-Ansparabschreibung: Nicht für GmbH & Co. KG
Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Authors

Languages
EN, DE
Author’s summaryzu den Voraussetzungen eines Existenzgründers-OFD Koblenz, S 2139b A - St 31 3

Eine Personengesellschaft gilt nur dann als Existenzgründerin, wenn alle Mitunternehmer natürliche Personen sind und jeder Mitunternehmer die Voraussetzung eines Existenzgründers erfüllt. Daraus ergibt sich, dass eine GmbH & Co. KG bereits deshalb nicht unter die Existenzgründer fällt, weil mindestens eine Kapitalgesellschaft (GmbH) Mitunternehmer ist. Betroffene Personengesellschaften können damit keine Ansparabschreibung unter den erleichterten Voraussetzungen für Existenzgründer in Anspruch nehmen.

Hinweis: Liegen dennoch unzulässig gebildete Ansparrücklagen einer bestandskräftigen Veranlagung zugrunde, ist der Ansatz in der Schlussbilanz des ersten offenen Jahres erfolgswirksam richtig zu stellen, selbst wenn in diesem Jahr das Wirtschaftsgut tatsächlich angeschafft worden ist. Ein Gewinnzuschlag hat in solchen Fällen regelmäßig zu erfolgen (OFD Koblenz, S 2139b A - St 31 3).

 

Show what you know!
7 Artikel zu passenden Rechtsgebieten

moreResultsText

06/05/2016 12:54

Der Existenzgründer steht vor einer Vielzahl von offenen Fragen. Eine der wichtigsten Fragen ist: Welche Rechtsform passt zu mir und meiner Geschäftsidee?
22/09/2006 17:56

Existenzgründungsförderung - S&K Rechtsanwälte in Berlin-MItte
30/05/2006 13:46

Ltd.-Geschäftsführer haftet nach Gründungsrecht (RA Dirk Streifler)
Artikel zu Existenzgründung