Absehen vom Fahrverbot: Kein Fahrverbot bei langer Verfahrensdauer

06.06.2007

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt

für Familienrecht

EnglischDeutsch
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht - Ordnungswidrigkeitenrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Liegt ein Zeitraum von 15 Monaten zwischen der Tat und der Hauptverhandlung und hat der Angeklagte in dieser Zeit ohne weitere Beanstandungen am Straßenverkehr teilgenommen, kommt ein Absehen vom Regelfahrverbot in Betracht.

Mit dieser Entscheidung "rettete" das Amtsgericht (AG) Bensheim den Führerschein eines Autofahrers. Es verwies dabei auf die Rechtsprechung der Obergerichte. Danach könne ein Fahrverbot in der Regel nicht mehr verhängt werden, wenn ein langer Zeitraum zwischen dem Verkehrsverstoß und der Ahndung liege. Üblicherweise werde das ab einem Zeitraum von zwei Jahren angenommen. Allerdings habe das Oberlandesgericht (OLG) Hamm schon vor einiger Zeit einen Zeitraum von rund 22 Monaten für ausreichend erachtet. Das AG Bensheim hat diese Grenze jetzt noch weiter gesenkt (AG Bensheim, 8229 Js 22570/05 5 Ds IX; OLG Hamm, 2 Ss112/04).

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu andere

Rechsprechung zum Kindergeld

21.06.2012

Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach Streifler & Partner PartGmbB Berlin Mitte
andere

§ 12 UStG Steuersätze

21.01.2009

Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
andere

Diritto Societario

19.02.2008

societa` a responsabilita` limitata di Valerio Sangiovanni
andere