Aktuelle Gesetzgebung: Einführung eines nationalen Effizienzlabels für Heizkessel
In seiner Stellungnahme bittet er, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob auch Mieter über die Effizienz der Heizungsanlagen unterrichtet werden sollten. Dies könne gegebenenfalls Einfluss auf die Motivation der Eigentümer zum Austausch ineffizienter Anlagen haben.
Diese Stellungnahme der Länder geht nun an die Bundesregierung zurück, die hierzu eine Gegenäußerung verfasst.
Der Gesetzentwurf schafft die Grundlage für die Einführung des nationalen Effizienzlabels für ältere Heizungsanlagen (Heizkessel). Das Etikett orientiert sich an den von vielen Elektro- und Haushaltsgeräten bekannten Aufklebern mit Angaben zu Energieeffizienzklassen von A bis G. Es soll die Verbraucher über den Effizienzstatus des alten Heizgeräts informieren. Hierdurch soll die Motivation zum Austausch ineffizienter Heizgeräte erhöht werden. Nach Darstellung der Bundesregierung würden derzeit über 70 Prozent der Altgeräte nur die Effizienzklassen C, D oder E erreichen. Neue Heizkessel könnten hingegen die Effizienzklasse A oder – mit Kraft-Wärme-Kopplung bzw. erneuerbaren Energien – sogar A +++ erlangen. Zur Vergabe des Etiketts sollen zum Beispiel Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger oder Gebäudeenergieberater berechtigt sein.
Quelle: Plenarsitzung des Bundesrats vom 25.9.2015.
Diese Stellungnahme der Länder geht nun an die Bundesregierung zurück, die hierzu eine Gegenäußerung verfasst.
Der Gesetzentwurf schafft die Grundlage für die Einführung des nationalen Effizienzlabels für ältere Heizungsanlagen (Heizkessel). Das Etikett orientiert sich an den von vielen Elektro- und Haushaltsgeräten bekannten Aufklebern mit Angaben zu Energieeffizienzklassen von A bis G. Es soll die Verbraucher über den Effizienzstatus des alten Heizgeräts informieren. Hierdurch soll die Motivation zum Austausch ineffizienter Heizgeräte erhöht werden. Nach Darstellung der Bundesregierung würden derzeit über 70 Prozent der Altgeräte nur die Effizienzklassen C, D oder E erreichen. Neue Heizkessel könnten hingegen die Effizienzklasse A oder – mit Kraft-Wärme-Kopplung bzw. erneuerbaren Energien – sogar A +++ erlangen. Zur Vergabe des Etiketts sollen zum Beispiel Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger oder Gebäudeenergieberater berechtigt sein.
Quelle: Plenarsitzung des Bundesrats vom 25.9.2015.
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
Artikel zu Aktuelle Gesetzgebung
Aktuelle Gesetzgebung: Bundesregierung beschließt neues Bauvertragsrecht
27.04.2016
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung beschlossen.
Aktuelle Gesetzgebung: Reform des Bauvertragsrechts
28.07.2016
Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in den Bundestag eingebracht.
Baurecht: Neue Regelungen über den Lärmschutz an Sportanlagen
28.02.2017
Die geplante Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung ist bei einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit auf grundsätzliche Zustimmung gestoßen.
Baurecht: Mehr Verbraucherschutz für private Bauherren
25.04.2017
Der Bundesrat hat am 31.3.2017 ein Gesetz gebilligt, das den Verbraucherschutz für Bauherren verbessern soll.
Baurecht: Bundesrat vereinfacht Entsorgung von Styropor
27.07.2017
Die Entsorgung von Styropordämmplatten wird einfacher und preisgünstiger. Der Bundesrat stimmte einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Sie kann wie geplant einen Monat nach der Verkündung in Kraft treten.