Architektenrecht: Aktuelle Gesetzgebung: Neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Das Bundeskabinett hat jüngst die 6. Novelle der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieurleistungen (HOAI) verabschiedet.
Mit der Neugestaltung der Honorarordnung sollen u.a. Anreize zum kostengünstigen Bauen und zur Baukostenbegrenzung erreicht werden. Gleichzeitig soll die HOAI vereinfacht, transparenter und flexibler gestaltet werden. Zudem wurden die Honorare pauschal um zehn Prozent angehoben. Wesentliche Änderungen sind:
Mit der Neugestaltung der Honorarordnung sollen u.a. Anreize zum kostengünstigen Bauen und zur Baukostenbegrenzung erreicht werden. Gleichzeitig soll die HOAI vereinfacht, transparenter und flexibler gestaltet werden. Zudem wurden die Honorare pauschal um zehn Prozent angehoben. Wesentliche Änderungen sind:
- Der Anwendungsbereich der HOAI wird auf Planungen von im Inland ansässigen Büros beschränkt. Damit wird der allgemeinen Dienstleistungsfreiheit gemäß der europäischen Dienstleistungsrichtlinie Rechnung getragen.
- Mit einem neuen Berechnungsmodell und einem Bonus-Malus-System werden die Honorare von den Baukosten abgekoppelt und Anreize zum kostengünstigen Bauen geschaffen.
- Gutachterliche und beratende Tätigkeiten werden ebenso behandelt wie bei der Rechtsberatung (Mit der Novellierung der Gebührenordnung für Rechtsanwälte ist seit Juli 2006 nur noch die gerichtliche Tätigkeit an verbindliche Gebühren gebunden). Die Regelungen bleiben aber als unverbindliche Vorschriften erhalten und stellen für unerfahrene Planer und Auftragnehmer ein Orientierungsgeländer dar.
- Mit dem Wegfall verbindlicher Stundensätze wird mehr Vertragsfreiheit ermöglicht. Gleichzeitig entstehen mehr Anreize für die Büros zu wirtschaftlich vernünftigem und marktgerechtem Kalkulieren.
- Die seit fast 14 Jahren unveränderten Tafelwerte werden pauschal um 10 Prozent angehoben. Die Mehrkosten für die öffentlichen Haushalte betragen rund 290 Millionen Euro, davon tragen der Bund 80 Millionen Euro, die Bundesländer 35 Millionen Euro und die Kommunen 175 Millionen Euro.
- Der Entwurf enthält außerdem systematische Verbesserungen und Vereinfachungen. Es bleibt bei den bisherigen Tafelendwerten (unter anderem 25,56 Millionen Euro im Hochbau).

Gesetze
Gesetze
1 Gesetze werden in diesem Text zitiert
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
Artikel zu Aktuelle Gesetzgebung
Baurecht: Neue Regelungen über den Lärmschutz an Sportanlagen
28.02.2017
Die geplante Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung ist bei einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit auf grundsätzliche Zustimmung gestoßen.
Baurecht: Mehr Verbraucherschutz für private Bauherren
25.04.2017
Der Bundesrat hat am 31.3.2017 ein Gesetz gebilligt, das den Verbraucherschutz für Bauherren verbessern soll.
Wohnungsbauprämie: Erschwerte Auflagen ab 2009
03.02.2009
Rechtsanwalt zum Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - S&K Rechtsalt Berlin-Mitte
Aktuelle Gesetzgebung: Einführung eines nationalen Effizienzlabels für Heizkessel
29.10.2015
Der Bundesrat hat am 25.9.15 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten, der ein Effizienzlabel für ältere Heizkessel einführen soll.
Baurecht: Bundesrat vereinfacht Entsorgung von Styropor
27.07.2017
Die Entsorgung von Styropordämmplatten wird einfacher und preisgünstiger. Der Bundesrat stimmte einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Sie kann wie geplant einen Monat nach der Verkündung in Kraft treten.