Aktuelle Gesetzgebung: Neue Sachbezugswerte für das Jahr 2014

bei uns veröffentlicht am02.12.2013

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsanwalt für Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
In 2014 beträgt der monatliche Sachbezugswert für freie oder verbilligte Verpflegung 229 EUR (2013: 224 EUR). Für freie Unterkunft liegt der Monatswert bei 221 EUR (2013: 216 EUR).

Die Sachbezugswerte für Frühstück, Mittag- und Abendessen lauten:
  • Frühstück: 49 EUR monatlich (2013: 48 EUR); 1,63 EUR je Mahlzeit (2013: 1,60 EUR),
  • Mittag-/Abendessen: jeweils 90 EUR monatlich (2013: 88 EUR); jeweils 3,00 EUR je Mahlzeit (2013: 2,93 EUR).
Hinweis: Die Anpassung erfolgt auf Grundlage der Verbraucherpreisentwicklung bis zum 30.6.2013 (Sechste Verordnung zur Änderung der, BGBl I 2013, 3871).

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