Steuerrecht: Bürgerentlastungsgesetz: Sanierungsklausel entschärft Verlustabzugsregel
Die für Kapitalgesellschaften maßgebende Verlustabzugsregel bewirkt u. a. den Untergang von Verlustvorträgen, wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren mehr als 50 Prozent des Anteilsbesitzes auf einen Erwerber übergehen. Durch das Bürgerentlastungsgesetz erfolgt eine Entschärfung, indem der Untergang von Verlusten bei einem Besitzerwechsel auf sanierungswillige Investoren ausgeschlossen ist.
Damit die Sanierungsklausel greift, muss zumindest eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
Damit die Sanierungsklausel greift, muss zumindest eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Die Körperschaft muss eine geschlossene Betriebsvereinbarung mit einer Arbeitsplatzregelung befolgen.
- Die Lohnsumme darf 5 Jahre nach dem Erwerb einen Wert von 80 Prozent der ursprünglichen Lohnsumme nicht unterschreiten.
- Innerhalb von 12 Monaten nach dem Erwerb muss neues Betriebsvermögen (mindestens 25 Prozent) zugeführt werden.
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