Arbeitgeber: Elternzeit, Neue Unterbrechungsmeldungen ab 1.1.2017

bei uns veröffentlicht am15.09.2016
Zusammenfassung des Autors

Arbeitgeber - Unterbrechungsmeldung - Inanspruchnahme von Elternzeit - BSP Rechtsanwälte - Anwältin Arbeitsrecht Berlin Mitte

Arbeitgeber müssen auch in den Fällen, in denen die Unterbrechung wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit keinen Kalendermonat umfasst, eine Unterbrechung melden. Damit können Krankenkassen künftig in allen Fällen prüfen, ob die freiwillige Mitgliedschaft bei einer Beschäftigungsunterbrechung wegen Elternzeit beitragsfrei fortgesetzt werden kann.

Quelle: Besprechungsergebnisse der Spitzenverbände vom 9.3.2016.

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