Arbeitgeber: Elternzeit, Neue Unterbrechungsmeldungen ab 1.1.2017

published on 15/09/2016 11:38
Arbeitgeber: Elternzeit, Neue Unterbrechungsmeldungen ab 1.1.2017
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Arbeitgeber - Unterbrechungsmeldung - Inanspruchnahme von Elternzeit - BSP Rechtsanwälte - Anwältin Arbeitsrecht Berlin Mitte

Arbeitgeber müssen auch in den Fällen, in denen die Unterbrechung wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit keinen Kalendermonat umfasst, eine Unterbrechung melden. Damit können Krankenkassen künftig in allen Fällen prüfen, ob die freiwillige Mitgliedschaft bei einer Beschäftigungsunterbrechung wegen Elternzeit beitragsfrei fortgesetzt werden kann.

Quelle: Besprechungsergebnisse der Spitzenverbände vom 9.3.2016.

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