Arbeitgeber: Elternzeit, Neue Unterbrechungsmeldungen ab 1.1.2017
Arbeitgeber müssen auch in den Fällen, in denen die Unterbrechung wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit keinen Kalendermonat umfasst, eine Unterbrechung melden. Damit können Krankenkassen künftig in allen Fällen prüfen, ob die freiwillige Mitgliedschaft bei einer Beschäftigungsunterbrechung wegen Elternzeit beitragsfrei fortgesetzt werden kann.
Quelle: Besprechungsergebnisse der Spitzenverbände vom 9.3.2016.
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